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Ehevertrag - Frage zum nachehelichen Unterhalt
#2
Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, aber ich würde nicht reinschreiben, dass ihr euch auf Teilzeitarbeit einigt.

Vielmehr muss drin stehen, dass sie sich zu jeder Zeit selbst finanziell vollständig versorgt und auch für das Alter vollkommen alleine absichert. Und es muss klar sein, dass sie es auch kann. Du kannst nicht den Unterhalt ausschließen, sie aber dann das Kind betreuen lassen. Besser funktioniert es, wenn du reinschreibst, dass du das Kind betreust, damit sie Vollzeit arbeiten gehen kann.

Allgemein könnt ihr schreiben was ihr wollt: Wenn ihr im Ausland seid und nicht in die Rentenkasse einzahlt wird sie später bei der Rückkehr nach Deutschland bedürftig sein, insbesondere wenn sie nur in Teilzeit arbeitet und nicht spart. Dann greift die nachehelichen Solidarität und du bist voll unterhaltspflichtig. Sobald der Staat einspringen muss war der Ehevertrag zu Lasten dritter und somit hinfällig. Das ist in eurer Situation vorprogrammiert im Falle einer Trennung.

Ob ein Begrenzen in der Höhe möglich ist weiß ich nicht. Würde aber nicht schon jetzt Unterhalt anbieten. Darauf könnt ihr euch im Fall der Fälle im Verfahren einigen. Denk an diesen Fall: Scheidung nach drei Monaten Ehe resultieren in drei Jahren Unterhalt, selbst wenn sie mehr verdient als du.

Gut und richtig ist auf jeden Fall die Gütertrennung mit dem Haus, insbesondere auch wegen potenzieller Wertsteigerungen (Zugewinn). Sowas übersieht man ja sonst leicht.
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RE: Ehevertrag - Frage zum nachehelichen Unterhalt - von Nintendo - Vor 1 Stunde

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