Vor 2 Stunden
Hallo zusammen,
es geht um ein eher ungewöhnliches Topic heut. Ich lese schon seit langem mit und bin gerade auch auf dem goldenen Weg, mich zu verheiraten. Jetzt höre ich schon viele von euch sagen, wenn du sicher sein willst, lass den Scheiß sein. Aber so bin ich eben, Vollgas oder kein Gas.
Kurz zu unserer Situation. Wir sparen gerade fürs Auswandern. Ich mache so 5 netto im Monat. Sie ist gerade krank geschrieben und macht 2 netto im Monat. Wir sparen beide aufs Auswandern hin und wollen Anfang 2030 ins Nicht-EU-Ausland nach Mittelamerika. Vorher wollen wir verheiratet sein, weil es auch bei der Auswanderung vieles leichter macht. Frau hat kein Vermögen, ich habe ein Haus und das alles will ich irgendwie schützen. Und das am besten, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Apropos Kind, das erste ist auf dem Weg.
Sie sagt selber, Der Mann muss geschützt werden und deswegen ist sie für den Ehevertrag auch offen. Also das sind schon mal gute Voraussetzungen. Jetzt hatte ich einen privaten Anwalttermin, habe mich vorab schon informiert, war dann mit ihr beim Notar für den ersten Entwurf und bislang stehen dann ein paar Regelungen jetzt so weit drin:
- Gütertrennung statt Zugewinnausgleich
- Deutsches Recht (wird von Panama meines Wissens akzeptiert beim Thema Exfrauenunterhalt, aber nicht bei Kindesunterhalt.. also nur bedingt hilfreich an der Stelle..)
Versorgungsausgleich bleibt unangefochten drin stehen, weil ist eh kein Thema.. Wir planen es so, dass wir ein Jahr vor der Auswanderung heiraten und dann zahle ich ja auch nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das heißt, der Zeitraum für den Versorgungsausgleich ist höchstens zwölf Monate, und das verkrafte ich von den Rentenpunkten her.
Meine Frage bezieht sich jetzt aber auf den nachehelichen Unterhalt. Je mehr ich darüber lese, desto mulmiger wird mir. Was ich jetzt vorhabe, ist den zu begrenzen. 1500 Euro auf maximal drei Jahre. Und beim Thema Erwerbsobliegenheit soll sie nach drei Jahren wieder halbtags arbeiten gehen. Das ist auch etwas, wo sie wahrscheinlich mitgehen würde.
Eure Meinung zum Thema nachehelicher Unterhalt?
Reicht die Regelung?
Würdet ihr was anderes reinschreiben (falls ja, warum)?
Danke euch
es geht um ein eher ungewöhnliches Topic heut. Ich lese schon seit langem mit und bin gerade auch auf dem goldenen Weg, mich zu verheiraten. Jetzt höre ich schon viele von euch sagen, wenn du sicher sein willst, lass den Scheiß sein. Aber so bin ich eben, Vollgas oder kein Gas.
Kurz zu unserer Situation. Wir sparen gerade fürs Auswandern. Ich mache so 5 netto im Monat. Sie ist gerade krank geschrieben und macht 2 netto im Monat. Wir sparen beide aufs Auswandern hin und wollen Anfang 2030 ins Nicht-EU-Ausland nach Mittelamerika. Vorher wollen wir verheiratet sein, weil es auch bei der Auswanderung vieles leichter macht. Frau hat kein Vermögen, ich habe ein Haus und das alles will ich irgendwie schützen. Und das am besten, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Apropos Kind, das erste ist auf dem Weg.
Sie sagt selber, Der Mann muss geschützt werden und deswegen ist sie für den Ehevertrag auch offen. Also das sind schon mal gute Voraussetzungen. Jetzt hatte ich einen privaten Anwalttermin, habe mich vorab schon informiert, war dann mit ihr beim Notar für den ersten Entwurf und bislang stehen dann ein paar Regelungen jetzt so weit drin:
- Gütertrennung statt Zugewinnausgleich
- Deutsches Recht (wird von Panama meines Wissens akzeptiert beim Thema Exfrauenunterhalt, aber nicht bei Kindesunterhalt.. also nur bedingt hilfreich an der Stelle..)
Versorgungsausgleich bleibt unangefochten drin stehen, weil ist eh kein Thema.. Wir planen es so, dass wir ein Jahr vor der Auswanderung heiraten und dann zahle ich ja auch nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das heißt, der Zeitraum für den Versorgungsausgleich ist höchstens zwölf Monate, und das verkrafte ich von den Rentenpunkten her.
Meine Frage bezieht sich jetzt aber auf den nachehelichen Unterhalt. Je mehr ich darüber lese, desto mulmiger wird mir. Was ich jetzt vorhabe, ist den zu begrenzen. 1500 Euro auf maximal drei Jahre. Und beim Thema Erwerbsobliegenheit soll sie nach drei Jahren wieder halbtags arbeiten gehen. Das ist auch etwas, wo sie wahrscheinlich mitgehen würde.
Eure Meinung zum Thema nachehelicher Unterhalt?
Reicht die Regelung?
Würdet ihr was anderes reinschreiben (falls ja, warum)?
Danke euch

