(10-04-2026, 20:42)p__ schrieb: Der Ex wurde zweifellos dasselbe geraten. Dableiben, sich damit weiterhin die Möglichkeit sichern das Kind zu behalten. Wer sich bewegt, verliert. Also gibt es eine gute Chance, dass irgendwann das Instrument "Zuweisung der Ehewohnung" entdeckt und probiert wird. Spätestens, wenn es jemand nicht mehr aushält in der Wohnung. Da lockt dann ein gerichtlicher Hinauswurf als Hauptpreis.
Vorbauen heisst, das was ich bereits schreib. Sich keine Blössen geben, sich nicht angreifbar machen. In den von ihr allein genutzten Räumen darf die Ex zum Beispiel ganz legal eine getarnte Kamera anbringen, wenn sie zeigt wie du in ihrer Abwesenheit in ihr Zimmer hineingehst und Unrat auskippst oder die Tür ausbaust, wäre das eine Blösse, die du besser vermieden solltest.
Dann kann ich in meinem Zimmer auch Kameras aufstellen.
(10-04-2026, 23:14)netlover schrieb: @sumpfhuhn: hast du deinen anwalt beauftragt, ihr zu schreiben, daß ab sofort getrennt von tisch und bett?
das hab ich dich schon mal gefragt! sie muß dieses schreiben bekommen!
Nein habe ich noch nicht.
Kann ich ja Montag machen. Wie nennt sich sowas?
Und muss sie da auch was unterschreiben oder so?

