Gestern, 15:21
Der Antwort von p habe ich nichts hinzu zu fügen. Nur: Also so bitte auch argumentieren, Belege beifügen! In der Regel kommt von dem Landkreis nichts mehr. Wie oben schon steht: Klassiker. Den Inso-Verwalter brauchst Du nicht gesondert anschreiben. Das ist eine Sache, mit der nur das Vollstreckungsgericht zu tun hat.

