Gestern, 15:14
Danke für deine Einschätzung. So sehe ich das inzwischen auch. Ich widerspreche nicht der Forderung an sich, sondern ausdrücklich nur dem Deliktcharakter.
Vorsatz lag bei mir aus meiner Sicht gerade nicht vor. Ich habe bis kurz vor der Insolvenz nachweisbar gezahlt und erst dann eingestellt, als mir im Zusammenhang mit der Insolvenz geraten wurde, keine einzelnen Gläubiger mehr bevorzugt zu bedienen. Die Zahlungshistorie kann ich vollständig belegen.
Deshalb werde ich jetzt fristgerecht widersprechen. Wenn der Landkreis das weiterverfolgen will, müssen sie den Deliktvorwurf eben gerichtlich darlegen.
Ansonsten läuft die Insolvenz bisher unauffällig. Von neun Gläubigern ist das der einzige, der überhaupt mit unerlaubter Handlung kommt. Wenn sonst nichts mehr dazwischenkommt, müsste das Verfahren bei mir Anfang 2029 durch sein. Nach über 20 Jahren wäre das dann endlich das Ende der ganzen Unterhaltsthematik.
Vorsatz lag bei mir aus meiner Sicht gerade nicht vor. Ich habe bis kurz vor der Insolvenz nachweisbar gezahlt und erst dann eingestellt, als mir im Zusammenhang mit der Insolvenz geraten wurde, keine einzelnen Gläubiger mehr bevorzugt zu bedienen. Die Zahlungshistorie kann ich vollständig belegen.
Deshalb werde ich jetzt fristgerecht widersprechen. Wenn der Landkreis das weiterverfolgen will, müssen sie den Deliktvorwurf eben gerichtlich darlegen.
Ansonsten läuft die Insolvenz bisher unauffällig. Von neun Gläubigern ist das der einzige, der überhaupt mit unerlaubter Handlung kommt. Wenn sonst nichts mehr dazwischenkommt, müsste das Verfahren bei mir Anfang 2029 durch sein. Nach über 20 Jahren wäre das dann endlich das Ende der ganzen Unterhaltsthematik.

