Gestern, 15:04
Das ist Standard, die kreuzen das immer an. Bei Unterhalt wird immer probiert, das als unerlaubte Handlung zu deklarieren, völlig egal wie aussichtsreich das ist. Klassiker. Du musst verstehen, dass das Insolvenzgericht diese Behauptung nicht einmal prüft, sondern das Attribut einfach stur in die Insolvenztabelle einträgt.
Du bist mit dem Widerspruch schon ganz gut unterwegs. Fehlender Vorsatz. Begründung: Zahlungswille war vorhanden, wie die lückenlose Zahlungshistorie bis zum Insolvenzantrag beweist. Damit ist bewiesen dass du nicht die Absicht hattest, sich diesen Verpflichtungen zu entziehen. Du hast ferner einen Rechtsrat befolgt, um eine Gläubigerbevorzugung zu vermeiden. Und schliesslich warst du nicht leistungsfähig. Wenn kein Geld mehr da ist, ist das Nichtzahlen keine Straftat, sondern schlichte Zahlungsunfähigkeit.
Als nun Widerspruch. Fristgerecht! Wenn der Landkreis das gegen dich durchsetzen will, muss er anschliessend Feststellungsklage gegen dich erheben. Das hat hohe Risiko für den Landkreis, die zu verlieren.
Du bist mit dem Widerspruch schon ganz gut unterwegs. Fehlender Vorsatz. Begründung: Zahlungswille war vorhanden, wie die lückenlose Zahlungshistorie bis zum Insolvenzantrag beweist. Damit ist bewiesen dass du nicht die Absicht hattest, sich diesen Verpflichtungen zu entziehen. Du hast ferner einen Rechtsrat befolgt, um eine Gläubigerbevorzugung zu vermeiden. Und schliesslich warst du nicht leistungsfähig. Wenn kein Geld mehr da ist, ist das Nichtzahlen keine Straftat, sondern schlichte Zahlungsunfähigkeit.
Als nun Widerspruch. Fristgerecht! Wenn der Landkreis das gegen dich durchsetzen will, muss er anschliessend Feststellungsklage gegen dich erheben. Das hat hohe Risiko für den Landkreis, die zu verlieren.
