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Verzug Setzung und Ausländisches Konto
#19
(20-01-2026, 07:43)bigpuster schrieb: UND mir auch nicht vorwerfen lassen müssen, dass ich mein Kind nicht angemessen unterstützt habe.

Da stellst du auf die Aussensicht ab, also das was Nachbarn, andere Verwandte, Freunde sagen könnten.

Ein Innensicht, also die Sicht von Vater auf Kind kann aber auch sein, erzieherisch zu handeln. Das Kind ist offenbar gar nicht mehr unterhaltsberechtigt, also macht es auch keine Ausbildung, hängt rum, verdient vielleicht selbst. Erzieherisch ist es äusserst schädlich, diesen Zustand durch freiwillige Zahlung zu verlängern oder noch was draufzulegen, damit der nächste Urlaub eine Woche länger wird. Statt einfach zu zahlen, lieber in die Selbstständigkeit helfen, mitwirken bei der Suche nach einer Tätigkeit, Ausbildung, nach weiteren Wegen. Wenn das Kind das ablehnt, dann hilft es nichts, stattdessen zu zahlen.
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RE: Verzug Setzung und Ausländisches Konto - von p__ - 20-01-2026, 13:00

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