Vor 7 Stunden
Das ist mal wieder die Geschichte vom Würfeln und vom Einzelfall. Das weißt du erst am Ende. Übliche - und prinzipiell aich richtige - Behauptung ist: Wenn Mindestunterhalt gezahlt wird, wird der Vermögensstamm nicht angegriffen.
Geht aber tatsächlich jemand her und wirft das Vermögen ins Spiel, dann kann der Richter - und auch das kommt vor - sagen: Du bist verpflichtet, dieses Vermögen optimal anzulegen, um darauf Zinsen/Dividenden zu generieren. Wir rechnen dir dahingehend jetzt fiktiv etwas drauf. das kann z.B. ein fiktiver Zins ein. Wegen mir 5 % . Keine Ahnung.
Es geht also um die Erträge! Nicht um den Vermögensstamm an sich. Dem Finanzamt ist das erst mal egal, und du musst das auch nicht zwingend angeben, weil die Banken automatisch an das FA übermitteln und das FA sieht: Aha. Der ist unter dem Freibetrag. Alles gut. Jede Berechnung, auch wenn du drüber lägest, macht das FA von Amts wegen.
Ausnahme: Du hast ausländische Konten/Depots. Dann muss die KAP gemacht werden. Du bekommst aber von der Bank "Jahresabrechnungsunterlagen" die sich leicht übertragen lassen.
Du hälst also am Inhalt deines Steuerbescheides fest. Ansonsten: Schweigen. Der Rest bleibt als Wunsch, der da heißt: Viel Glück.
Geht aber tatsächlich jemand her und wirft das Vermögen ins Spiel, dann kann der Richter - und auch das kommt vor - sagen: Du bist verpflichtet, dieses Vermögen optimal anzulegen, um darauf Zinsen/Dividenden zu generieren. Wir rechnen dir dahingehend jetzt fiktiv etwas drauf. das kann z.B. ein fiktiver Zins ein. Wegen mir 5 % . Keine Ahnung.
Es geht also um die Erträge! Nicht um den Vermögensstamm an sich. Dem Finanzamt ist das erst mal egal, und du musst das auch nicht zwingend angeben, weil die Banken automatisch an das FA übermitteln und das FA sieht: Aha. Der ist unter dem Freibetrag. Alles gut. Jede Berechnung, auch wenn du drüber lägest, macht das FA von Amts wegen.
Ausnahme: Du hast ausländische Konten/Depots. Dann muss die KAP gemacht werden. Du bekommst aber von der Bank "Jahresabrechnungsunterlagen" die sich leicht übertragen lassen.
Du hälst also am Inhalt deines Steuerbescheides fest. Ansonsten: Schweigen. Der Rest bleibt als Wunsch, der da heißt: Viel Glück.

