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Verzug Setzung und Ausländisches Konto
#14
Danke für die ganzen Anmerkungen!

(15-01-2026, 10:29)Nappo schrieb: Ja, du hast nämlich völlig Recht. Man rennt nicht selten gegen den eigenen Anwalt an. Hat Probleme einen Neuen zu finden und geht dann mit eben diesem Anwalt über Jahre weiter durch die Verfahren - und endet vor Gericht als verprügelter Hund + Anwaltsrechnung, der sein Geld bekommt, auch wenn er Sch... baut.

Ziemlich genau ist mein Problem! Auch mit eigenen Schreiben. Da ist dann der eigene Anwalt auch gleich auf der Barrikade.

Zitat:Was liegt da vor in Bezug auf deine Äußerung "Inverzugsetzung aus der Minderjährigkeit"?
Eine Klage im vereinfachten Verfahren, welches ins strittige wechselte und seitdem ist seit 4 Jahren nichts passiert.

Ich zahle bisher das, was ich nach Überschlagung der mir bekannten Einkommen selbst ausgerechnet hatte. Ich hatte aber nur Arbeitseinkommen genommen und nicht Zinsen etc. . Also kommt bestimmt nochmal eine Stufe höher heraus.

Allerdings ist dabei auch schon bei der Haftungsquote bei mir der Unterhalt für die gleichgestellten 3 Minderjährigen abgezogen. Was laut BGH möglich ist. Mein OLG erwähnt das aber in den Leitlinien nicht.....andere schon. Wie immer schxxxxx
Wenn ich mir den Barunterhalt für die Minderjährigen nicht abziehen darf bei der Haftungsquote, wird es bitter.

Zitat:Was die Zinserträge usw angeht, bezüglich deines Festgeldes, finde ich das relativ einfach: Es steht alles in deinem Steuerbescheid. Anlage: KAP. Mehr musst du nicht nachweisen. Dein Vermögensstock geht niemanden mehr etwas an, denn es zählen nur die Einkünfte aus dem Vermögensstock (Zinsen, Dividenden) und die sind im Steuerbescheid ersichtlich. Da würde ich schlicht ganz hart bleiben.
Ich bleibe mit den Zinserträgen unter dem Sparerfreibetrag. Dementsprechend - dachte ich -, dass ich sie bei der Steuererklärung nicht angeben muss. Habe ich bishe rnie gemacht und es gab nie Probleme, Ist das überhaupt korrekt so? Wenn ja, würde ich auf den Steuerbescheid-/ Erklärungverweisen und da stehen keine eerträge drin. Nun ist bekannt, dass ich durch Teilungsversteigerung eines Hauses eine untere sechsstellige Summe erhalten habe. Wird da vom Gericht nachgeforscht, wenn die Gegenseite behauptet, irgendwo muss das Geld ja angelegt sein? 
Verpflichtet bin ich ja nicht, da bei allen Kindern der Mindestunterhalt gezahlt wird.

Danke!
Grüße
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RE: Verzug Setzung und Ausländisches Konto - von bigpuster - Vor 10 Stunden

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