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Verzug Setzung und Ausländisches Konto
#12
Die freiwillige Übergabe der Unterlagen, kann m. E. nicht zur Behauptung führen, dass Auskunft verlangt worden sei. Das müsste dann die Gegenseite schon nachweisen. Ich würde auch die Zahlungen einstellen. Notfalls kann man das Geld ja zurück legen. Aber bevor ich kein Ergebnis hätte, würde ich auch nicht mehr zahlen. Denn zahlt er und die Sache erweist sich als Luftnummer, oder alleine schon dadurch, dass die Gegenseite keine Auskunft erteilt, dann erhält er zu viel gezahltes Geld nie zurück.

Das Problem ist der Anwalt. Der sitzt da und sagt einfach: "Du musst aber..." und der Mandant springt. Er hat zwar nicht verstanden, warum und bekommt das Ganze aus Sicht des Anwalts auch nicht ordentlich erklärt, aber er weiß nicht, wie er aus der Nummer raus kommen soll. Die Wenigsten bekommen es dann gebacken, vorgerichtlichen Schriftverkehr selbst zu tätigen und sich im Falle eines Falles einen neuen Anwalt zu suchen.
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RE: Verzug Setzung und Ausländisches Konto - von Nappo - Gestern, 18:46

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