Gestern, 17:57
Ich würde knallhart sein: Unterhalt einstellen bis Unterlagen da sind.
Mal so am Rande: Kann aus den freiwilligen übergeben der Gehaltsnachweisen die Beahauptung konstruiert werden, dass schon damals mündlich Unterhalt gefordert worden ist?
Mal so am Rande: Kann aus den freiwilligen übergeben der Gehaltsnachweisen die Beahauptung konstruiert werden, dass schon damals mündlich Unterhalt gefordert worden ist?

