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Verzug Setzung und Ausländisches Konto
#9
Hallo!
Tut mir leid, ich hatte bei nachträglichen editieren gehofft, dass ich schneller bin.
Das geht eher nicht. Ich hatte nur Gehaltsnachweise für 12 Monate übergeben.
Nun ist die anwaltliche Aufforderung gekommen, mit Aufforderung der letzten drei Jahre, Steuerbescheide und Kapitaleinkünfte beleghafzt nachzuweisen.

Mit welchem Beleg soll ich die Kapitaleinkünfte nachweisen?
Oder meinst Du pokern? Ich habe natürlich ein Girokonto + Tagesgeld in kleinem Umfang + Aktiendepot in ungefähr Hälfte der Teilungsversteigerung. Es erstmal dabei belassen und wenn sie nachfragen, dann nachgeben, weil Gefahr zu groß?
Dankeschön

(Gestern, 21:53)p__ schrieb: Also nochmal: Wer keine Auskunft fordert und dann eine freiwillig erhält, kann nicht klagen, die wäre unvollständig. Erstmal muss er selber eine fordern. Wer nichts verlangt, bekommt nichts. Ansonsten wäre das so wie wenn ich dir ein Smartphone schenke und du verklagst mich, weil das Gerät nur 90% Akkuleistung hat statt 100....

Ja, so denke ich auch. Anwalt wie gesagt ist der Meinung, dass die Inverzugsetzung aus der Minderjährigkeit fortbesteht. Da läuft die Klage noch, weil aus vereinfachtem Verfahren ein strittiges wurde und seit 4 jahren nichts passiert. Mittlerweile 10 Termine wegen erkrankung der Mutter oder Anwältin ausgefallen ist.
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RE: Verzug Setzung und Ausländisches Konto - von bigpuster - Gestern, 22:01

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