Gestern, 21:53
Ich würde mir da erstmal keine Gedanken machen. Du hast geschrieben, du hättest bereits unaufgefordert Auskunft gegeben. Weise darauf in deinem Schreiben hin: "...habe bereits am X.X.XXXX unaufgefordert vollumfänglich Einkommensausküfte erteilt, die für künftige eventuelle Ansprüche zur Berechnung herangezogen werden können. Zur Berechnung einer Haftungsquote benötige ich dieselben Auskünfte von der anderen Unterhaltspflichtigen Frau Hedwig Grau-Mief, der Mutter von Cheyenne-Chantal, die sie mir bitte..."
Wenn dann spezifisch und neu nachgefragt wird, dann kannste dir immer noch überlegen, was du angibt und was nicht.
Edit: Das hat sich mit deinem neuen Beitrag überschnitten, wird wohl nichts mit weitermachen.
Also nochmal: Wer keine Auskunft fordert und dann eine freiwillig erhält, kann nicht klagen, die wäre unvollständig. Erstmal muss er selber eine fordern. Wer nichts verlangt, bekommt nichts. Ansonsten wäre das so wie wenn ich dir ein Smartphone schenke und du verklagst mich, weil das Gerät nur 90% Akkuleistung hat statt 100....
Wenn dann spezifisch und neu nachgefragt wird, dann kannste dir immer noch überlegen, was du angibt und was nicht.
Edit: Das hat sich mit deinem neuen Beitrag überschnitten, wird wohl nichts mit weitermachen.
Also nochmal: Wer keine Auskunft fordert und dann eine freiwillig erhält, kann nicht klagen, die wäre unvollständig. Erstmal muss er selber eine fordern. Wer nichts verlangt, bekommt nichts. Ansonsten wäre das so wie wenn ich dir ein Smartphone schenke und du verklagst mich, weil das Gerät nur 90% Akkuleistung hat statt 100....
