Zu dem Konto......aus einer Teilungsversteigerung habe ich relativ viel Geld erhalten
Ich bin zwar nicht zu einer Vermögensauskunft aufgefordert, aber wahrscheinlich wird die Frage kommen, wo das Geld ist.
Jetzt könnte ich sagen Tagesgeld zu 1% und gut ist es......aber dann muss ich sicher auch wieder die Zinszahlungen belegen, oder?!
Kann ich nicht in der entsprechenden Höhe. Ich würde es akzeptieren, weil ich höhere Zinsen habe, aber ich muss sicher belegen, wie das Geld angelegt ist!?
Mich kotzt es so an, dass jeder Euro vom Tüchtigen an die Sofasitzer geschleust wird und die immer nur "hier hier" schreien.
Danke!
Auskunftsklage ist insoweit erhoben, dass die Anwältin die Klage aus der Minderjährigkeit im vereinfachten Verfahren, das ins strittige Verfahren gegangen ist, nutzt, um eine erneute Auskunft einzuklagen, weil meine ohne Aufforderung freiwillig übergebenen Auskünfte nicht ausreichend seien. Da ist Anwalt Pflicht, oder?
Stimmt auch, ich habe nur Gehaltsabrechnung von einem Jahr übergeben. Wie gesagt, freiwillig und ohne Aufforderung
Das Verfahren Scheidung/ Zugewinn , Kindesunterhalt geht seit 6 jahren. Jetzt den Anwalt wechseln.......wer will das übernehmen und liest sich ein....was auch wieder kostet
Ich bin zwar nicht zu einer Vermögensauskunft aufgefordert, aber wahrscheinlich wird die Frage kommen, wo das Geld ist.
Jetzt könnte ich sagen Tagesgeld zu 1% und gut ist es......aber dann muss ich sicher auch wieder die Zinszahlungen belegen, oder?!
Kann ich nicht in der entsprechenden Höhe. Ich würde es akzeptieren, weil ich höhere Zinsen habe, aber ich muss sicher belegen, wie das Geld angelegt ist!?
Mich kotzt es so an, dass jeder Euro vom Tüchtigen an die Sofasitzer geschleust wird und die immer nur "hier hier" schreien.
(Gestern, 21:42)p__ schrieb: Einen Anwalt brauchst du dafür gar nicht. Nach so einer Auskunft hätte ich die Mandantschaft sowieso beendet. Anwalt ist erst fürs Verfahren vor Gericht nötig. Das liegt ja wohl noch nicht an. Schreibe dem Anwalt deiner Tochter, dass du bereit bist, ab Inverzugsetzung (Datum eintreffen Brief) Unterhalt an Tochter zu bezahlen, sobald sie die nötigen Auskünfte beigebracht hat. Ausbildungsbescheinigung und Einkommensauskunft der Mutter nebst Belegen. Orientiere dich dabei an dem, was von dir bisher verlangt wurde an Auskünften.
Danke!
Auskunftsklage ist insoweit erhoben, dass die Anwältin die Klage aus der Minderjährigkeit im vereinfachten Verfahren, das ins strittige Verfahren gegangen ist, nutzt, um eine erneute Auskunft einzuklagen, weil meine ohne Aufforderung freiwillig übergebenen Auskünfte nicht ausreichend seien. Da ist Anwalt Pflicht, oder?
Stimmt auch, ich habe nur Gehaltsabrechnung von einem Jahr übergeben. Wie gesagt, freiwillig und ohne Aufforderung
Das Verfahren Scheidung/ Zugewinn , Kindesunterhalt geht seit 6 jahren. Jetzt den Anwalt wechseln.......wer will das übernehmen und liest sich ein....was auch wieder kostet

