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Verzug Setzung und Ausländisches Konto
#6
Einen Anwalt brauchst du dafür gar nicht. Nach so einer Auskunft hätte ich die Mandantschaft sowieso beendet. Anwalt ist erst fürs Verfahren vor Gericht nötig. Das liegt ja wohl noch nicht an. Schreibe dem Anwalt deiner Tochter, dass du bereit bist, ab Inverzugsetzung (Datum eintreffen Brief) Unterhalt an Tochter zu bezahlen, sobald sie die nötigen Auskünfte beigebracht hat. Ausbildungsbescheinigung und Einkommensauskunft der Mutter nebst Belegen. Orientiere dich dabei an dem, was von dir bisher verlangt wurde an Auskünften.
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RE: Verzug Setzung und Ausländisches Konto - von p__ - Gestern, 21:42

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