Gestern, 21:32
Der Anwalt redet Mist. Erst einmal muss Unterhaltsbedürftigkeit nachgewiesen werden. Dann muss dir die Einkommenauskunft des anderen Elternteils zugänglich gemacht werden, andernfalls kann keine Haftungsquote berechnet werden. Das sind Dinge, nach denen du fragen musst, wenn sie Unterhalt will.
Einkommensauskunft zum Zwecke der Feststellung von Unterhaltsansprüchen ist eine Art der Inverzugsetzung, es gibt noch andere.
Da der Titel auf 18 befristet war, ist mit seinem Auslaufen erstmal eine Nullstellung erfolgt. Danach muss neu gefordert und berechnet werden.
Einkommensauskunft zum Zwecke der Feststellung von Unterhaltsansprüchen ist eine Art der Inverzugsetzung, es gibt noch andere.
Da der Titel auf 18 befristet war, ist mit seinem Auslaufen erstmal eine Nullstellung erfolgt. Danach muss neu gefordert und berechnet werden.
