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Verzug Setzung und Ausländisches Konto
#2
1. Unterhalt erst ab Inverzugsetzung. Nie rückwirkend. Was hier passiert ist, nennt sich "Abrechnungsstillstand" durch das Kind.
2. Die Möglichkeit besteht jedenfalls, nachzuforschen. Zinseinkünfte auch aus dem Ausland eines in D Steueransässigen werden ans Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Dort kann im Streitfall ein Gericht Auskunft anfordern. Wird passieren, wenn das Kind einen begründeten Verdacht äussert wie frühere Kontoauszüge, Steuerbescheide, frühere Zinseinnahmen, Widersprüche in Deinen Angaben. Wenn du zum Beispiel früher mal Zinseinkünfte hattest, die dann aber magisch verschwunden sind, ohne dass andere neue Kapitaleinkünfte auftauchen. Mit Sätzen wie "in der Spielbank verspielt" kommst du nicht weit.
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RE: Verzug Setzung und Ausländisches Konto - von p__ - Gestern, 19:49

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