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Erfahrungen Protokollberichtigung (§ 164 ZPO) nach Verhandlungssituation
#1
Brick 
Wir kennen das: In einer gerichtlichen Anhörung prallen Emotionen und Druck aufeinander – Angst, Schuld, Scham, Fremdscham, Loyalität, Überforderung usw.

Wenn dann gesundheitliche Einschränkungen (z.B. Erschöpfung Konzentration Selbstvertrauen usw.) hinzukommen und man das vorgelesene Protokoll ohne Beistand – oder mit einem Beistand, der die eigene Situation nicht ausreichend auffängt – kaum erfassen kann, ist die freie Willensbildung im juristischen Sinn oft eingeschränkt

Mich interessiert:
Wer hat Erfahrungen mit einer Protokollberichtigung nach § 164 ZPO, wenn man den Eindruck hat, dass das Protokoll nicht das tatsächlich Gesagte oder Gewollte wiedergibt?
Freue mich über jede Erfahrung oder Einschätzung dazu.
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Nachrichten in diesem Thema
Erfahrungen Protokollberichtigung (§ 164 ZPO) nach Verhandlungssituation - von Cuibono - 14-11-2025, 07:34

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