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Erfahrungen Protokollberichtigung (§ 164 ZPO) nach Verhandlungssituation - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Erfahrungen Protokollberichtigung (§ 164 ZPO) nach Verhandlungssituation (/showthread.php?tid=13973) |
Erfahrungen Protokollberichtigung (§ 164 ZPO) nach Verhandlungssituation - Cuibono - 14-11-2025 Wir kennen das: In einer gerichtlichen Anhörung prallen Emotionen und Druck aufeinander – Angst, Schuld, Scham, Fremdscham, Loyalität, Überforderung usw. Wenn dann gesundheitliche Einschränkungen (z.B. Erschöpfung Konzentration Selbstvertrauen usw.) hinzukommen und man das vorgelesene Protokoll ohne Beistand – oder mit einem Beistand, der die eigene Situation nicht ausreichend auffängt – kaum erfassen kann, ist die freie Willensbildung im juristischen Sinn oft eingeschränkt Mich interessiert: Wer hat Erfahrungen mit einer Protokollberichtigung nach § 164 ZPO, wenn man den Eindruck hat, dass das Protokoll nicht das tatsächlich Gesagte oder Gewollte wiedergibt? Freue mich über jede Erfahrung oder Einschätzung dazu. RE: Erfahrungen Protokollberichtigung (§ 164 ZPO) nach Verhandlungssituation - p__ - 14-11-2025 (14-11-2025, 07:34)Cuibono schrieb: Wer hat Erfahrungen mit einer Protokollberichtigung nach § 164 ZPO, wenn man den Eindruck hat, dass das Protokoll nicht das tatsächlich Gesagte oder Gewollte wiedergibt? Der richtige Zeitpunkt dafür wäre schon am Ende der Anhörung, beim Vorlesen oder Zeigen wie es in §162 ZPO vorgesehen ist. Wenn man zu unkonzentriert war oder der eigene Anwalt pennt, ist es gelaufen. Hinterher sind nur noch Unrichtigkeiten zu ändern, keine inhaltliche Korrektur, die z.B. Fehler bei der Willensbildung betreffen. Lass dich nicht vom Sprachgebrauch des Wortes "unrichtig" täuschen. Um den geht es hier nicht, sondern um die juristische Definition. Ein Dokument ist unrichtig, wenn der Inhalt objektiv nicht den tatsächlichen Geschehnissen oder Tatsachen entspricht. Ein Protokoll ist nicht schon unrichtig, wenn jemand subjektiv findet, es sei missverständlich formuliert, es muss um objektive Tatsachenabweichungen gehen. RE: Erfahrungen Protokollberichtigung (§ 164 ZPO) nach Verhandlungssituation - Nintendo - 16-11-2025 Ich weiß ja nicht... Ziel einer Gereichtsverhandlung ist es zu einer Einigung (Vergleich) zu kommen, oder ein Urteil fällen zu lassen. Wenn man es nicht geschafft hat seine Sachverhalte eindeutig vorzubringen, dann hat man wohl Pech gehabt. Man stelle sich die Gegenposition vor: Da könnte nach jeder Rund Änderungen verlangen und ewigg weiter verhandeln, bis einem der Kontrahenten das Geld ausgeht. Von daher finde ich Argumentation, dass man zu erschöpft sei, wirklich schwach. |