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Erfahrungen gesucht – Betreuungsausweitung und Unterhalt nach Trennung
#1
Hallo zusammen,

ich bin seit ca. 3 Monaten getrennt und würde gerne eure Einschätzung zu meiner bisherigen Vorgehensweise hören – was läuft gut, was würdet ihr anders machen?

Zur Situation:
Mehrere Kinder (4, 7 und 10 Jahre), Trennung Ende 2024. Der Scheidungsantrag wurde Ende 2025 zugestellt – ich habe zugestimmt dass das Trennungsjahr abgelaufen ist. Ich bin Vollzeitangestellter mit gutem Einkommen, meine Frau ist selbstständig und verdient seit 2025 ebenfalls gut – davor kaum Einkommen.

Betreuung:
Aktuell 3:11 Residenzmodell. Wir haben im Januar eine schriftliche Vereinbarung geschlossen die eine schrittweise Ausweitung auf 5:9 vorsieht. Ab Mai haben wir uns mündlich auf 4:10 geeinigt (Do bis Mo alle 2 Wochen). Ich bin aktiv in den Alltag der Kinder eingebunden – Sport, Wettkämpfe, Schulveranstaltungen.

Unterhalt:
Wir haben uns auf einen Barunterhalt unter dem Tabellenwert der Düsseldorfer Tabelle 2025 geeinigt – weil ich beim 4:10-Modell mehr Betreuung übernehme. Mehrkosten werden hälftig geteilt ohne Essensgeld.

Was ich bisher gemacht habe:
– Vereinbarung schriftlich fixiert (nicht notariell – bewusste Entscheidung)
– Kooperativen Kommunikationsstil gewählt
– Beratungsstelle gemeinsam angefragt
– Jugendamt noch nicht einbezogen – plane ich aber
– Auf Strafantrag verzichtet (auf Anraten meines Anwalts)

Meine offenen Fragen:

1. Ist 4:10 als Zwischenschritt zu 5:9 realistisch oder verliere ich damit wertvolle Zeit?

2. Wie haben andere Väter das Wechselmodell in einer Großstadt erreicht – welcher Weg hat funktioniert?

3. Hat jemand Erfahrung mit privaten Vereinbarungen vs. Jugendamtsurkunde – was ist empfehlenswert?

4. Wann ist der richtige Zeitpunkt das Jugendamt einzubeziehen? Gemeinsamer Termin im April geplant

5. Wie geht ihr mit schwankendem Einkommen bei der Unterhaltsberechnung um?

Über ehrliche Rückmeldungen – auch kritische – würde ich mich sehr freuen.

Danke und Grüße
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#2
Für was wollt ihr das Jugendamt miteinbeziehen?
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#3
Zum Thema Jugendamt: Ich plane das Jugendamt proaktiv einzubeziehen – aus mehreren Gründen.

Erstens ist das Jugendamt ein neutraler Vermittler der das Kindeswohl vertritt. Wenn ich dort kooperativ und aktiv erscheine wird das dokumentiert – genauso wie eventuelle Blockaden der anderen Seite beim Betreuungsmodell. Ein Jugendamtsbericht trägt vor Gericht erhebliches Gewicht.

Zweitens ist das Jugendamt ein konkreter Hebel für die Betreuungsausweitung. Falls meine Ex die geplante Ausweitung auf 5:9 Ende des Jahres blockiert, kann das Jugendamt eine Empfehlung für mehr Betreuungszeit aussprechen. Richter folgen dieser Empfehlung sehr oft – und das ist deutlich schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren.

Drittens holt das Familiengericht beim Scheidungsverfahren fast immer eine Stellungnahme des Jugendamts ein. Wenn das Jugendamt mich bereits kennt und positiv bewertet ist das Gold wert.

Mein Plan: Zuerst gemeinsam mit meiner Ex eine Orientierungsberatung aufsuchen – danach das Jugendamt einbeziehen. Habt ihr Erfahrungen wie man das Jugendamt am besten anspricht – gemeinsam oder alleine zuerst?
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#4
1. 4:10 blockiert nichts, schon gar nicht den kleinen Schritt auf 5:9.

2. Dort wo es gelungen ist, war es meistens im Konsens mit dem anderen Elternteil. Im Forum sind einige Geschichten zum Wechselmodell. Wechselmodell = 50:50 Betreuung. Also 7:7 in deiner Zählweise. Erzwingen übers Gericht klappt nicht. Im besten Fall wird der andere verweigernde Elternteil von Dritten, vom Gericht unter Druck gesetzt, doch zuzustimmen. Auch das ist selten.

3. Wichtig ist vor allem: Kein Streit. Eine Jugendamtsurkunde ist ein Zwangskorsett, das vor allem für Pflichtige nur Nachteile hat.

4. Wieso überhaupt? Was ist das Ziel? Meinst du, die helfen dir hin zu 5:9 ? Am besten geht man da nie hin. Von dort kommt selten bis nie sinnvolles und oft wahre Katastrophen.

5. In so einem Fall ist eine Beurkundung nicht nur schlecht, sondern kann tödlich sein. Es gilt dann rauf immer, runter nimmer. Ist ja nur Urkunde, Änderung nur nach erfolgreichem Gerichtsverfahren oder wenn der Unterhaltsempfänger freiwillig zustimmt. Schwankendes Einkommen ohne Urkunde sollte nicht sofort auf Unterhaltszahlungen durchschlagen, die Kinder verursachen ja weniger stark schwankende Kosten. Ich würde zunächst mal probieren, Rücklagen zu bilden und daraus dann Fixbeträge zu zahlen, ein Jahr lang. Einmal im Jahr kann man sich dann zusammensetzen und den ändern, wenn es begründet deutlich weniger oder deutlich mehr Einkommen gab.
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#5
Vielen Dank für die ehrlichen und hilfreichen Einschätzungen – besonders zu Jugendamt und Urkunde.

Den Punkt mit der Jugendamtsurkunde sehe ich jetzt anders als vorher. „Rauf immer, runter nimmer“ ist ein treffendes Argument – gerade weil mein Einkommen schwanken kann. Eine Urkunde wäre da ein echtes Risiko.

Zum Jugendamt: Ich werde das dann wohl doch nicht proaktiv angehen. Der Hinweis dass dort selten wirklich Sinnvolles rauskommt deckt sich mit dem was ich von anderen gehört habe.

Wir planen stattdessen eine private schriftliche Vereinbarung – mit befristetem Barunterhalt, jährlicher Anpassungsmöglichkeit und dem 4:10-Modell als nächstem Schritt. Das gibt uns beiden Flexibilität ohne Zwangskorsett.

Danke nochmals – sehr wertvoll.
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#6
(Vor 5 Stunden)Dad50 schrieb: Wir planen stattdessen eine private schriftliche Vereinbarung – mit befristetem Barunterhalt, jährlicher Anpassungsmöglichkeit und dem 4:10-Modell als nächstem Schritt. Das gibt uns beiden Flexibilität ohne Zwangskorsett.

Solange keiner Sozialleistungen beantragt, ist das die beste Lösung. Haltet einfach eure Vereinbarungen schriftlich fest. Das ist zwar nicht einklagbar, wenn es einer bricht, aber dokumentiert den herrschenden Status Quo und entfaltet psychologische Wirkung.
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