18-09-2025, 18:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-09-2025, 18:17 von Paul Rosenberg.)
(11-09-2025, 11:32)p__ schrieb: Und zur Ergänzung, Nichtsorgeberechtigte (wie ich) haben nur dann Anspruch auf ein Zeugnis von der Schule, wenn kein Kontakt zum Kind besteht, was die Gerichte sehr eng sehen. Solche Fälle waren und sind extrem selten erfolgreich durchgesetzt worden. Vielmehr wird dann immer auf das Innenverhältnis der Eltern verwiesen. Das war nicht nur im meinem Fall wie schwimmen in Melasse. Vor Gericht Mutter Zusage, dann doch nicht. Hätte für mich damals erneut einen Gang vor Gericht gegen die Mutter bedeutet, irgendwann mal Zwangsgeld (damals ging nur Zwangsgeld, nicht Ordnungsgeld, die durchaus relevanten Details der Unterschiede erspare ich euch), diese jahrelange zähes hin- und her (allein mein Umgangsantrag führt erst nach Monaten zum Termin), Gebettle vor Juristen hatte ich schon bei anderen Dingen durch, irgendwann denkt man nur noch daran, den Dreckshaufen mit einer Panzerfaust zur Hölle zu schicken oder sich eben davon zu lösen.
Klingt ziemlich abenteuerlich..
Sobald mein Kind in die Grundschule kommt, würde ich schon gerne regelmäßig ein Zeugnis erhalten..
Gemeinsames Sorgerecht besteht nicht, aber regelmäßiger Umgang.
Ein eigenes Smartphone möchte die Kindsmutter in dem Alter noch nicht zulassen (ich allerdings eigentlich auch nicht).
Welche Möglichkeiten habe ich in dem Fall?