04-09-2025, 22:52
Verwirkung und Verjährung sind insbesondere im Unterhaltsrecht komplexe Sachverhalte mit doppelten Böden und ungesagten Bedingungen, da ist eine Gesamtschau nötig, mehr eine Aufgabe für den Anwalt. Frag bitte nicht die KI, von dieser Seite hab ich noch nie eine korrekte Antwort gesehen.
Das Jugendamt kann dich bestenfalls wegen §170 StGB anzeigen, aber es ist der Staatsanwalt, der ermittelt und dir was vorwirft, nicht das Jugendamt. Vorsatz ist bei blosser Verletzung einer Erwerbsobliegenheit kaum nachzuweisen.
Das Jugendamt kann dich bestenfalls wegen §170 StGB anzeigen, aber es ist der Staatsanwalt, der ermittelt und dir was vorwirft, nicht das Jugendamt. Vorsatz ist bei blosser Verletzung einer Erwerbsobliegenheit kaum nachzuweisen.