Verwirkung oder Verjährung?
Ich frage mich, wann eigentlich Verwirkung und wann Verjährung greift. Oder ist das etwas, was ich dem Anwalt allein überlasen sollte? Stimmt es, dass generell nach 3 Jahren laut BGB rückständige Schulden verjähren (hatte ja bisher kein Titel und die haben mich nur zur Auskunft über meine Wirtschaftlichkeit angeschrieben)?
Ich wusste nicht einmal, dass so eine hohe Summe zusammengekommen ist. Aber die haben nur geschrieben, dass ich eine Unterhalt von so und so viel verpflichtet wäre, von rückständige Schulden kam erst jetzt was, was mich dann schockiert hat. Ich bin davon ausgegangen, dass wenn ich in den Jahren in den ich nachweislich Leistungsunfähig war, diese Schulden nicht mehr kumuliert werden. Es hat mich umgehauen als ich die Summe gesehen habe.
So wie ich es bisher verstanden habe: Wenn ich arm bin, dann bin ich arm – und man kann mich dafür nicht bestrafen, dass ich kein ausreichendes Einkommen habe. Selbst wenn ich arbeite, würde das Geld sofort wieder gepfändet, sodass ich trotzdem arm bleibe. Am Ende könnte ich nur die Schulden abstottern, die mir durch jemanden entstanden sind, dem die Ehe irgendwann zu langweilig wurde und der sich anderweitig vergnügen wollte.
Es kotzt mich an, dass Männer in solchen Fällen oft wie Schwerverbrecher behandelt werden, obwohl es nicht immer ihre Schuld ist. Aber jammern bringt nichts – die hören eh nicht zu und ziehen ihr Ding durch. Also bleibt mir nichts anderes, als mich auf den langjährigen formalen Kampf einzustellen und das Ganze so lange durchzuhalten, bis sie irgendwann aufgeben oder ein überschaubarer Vergleich möglich wird.
Meine Mutter ist arm, es gibt kein Vermögen, nichts zu erben. Ehrlich gesagt wüsste ich nicht mal, wie ich später ihr Grab bezahlen sollte, wenn es soweit ist.
Privatinsolvenz schreckt mich bisher eher ab – zu viele Nachteile. Das werde ich definitiv überdenken.
@DrNewton schrieb:
Zitat: „Vielleicht gleicht der Termin vor Gericht auch einem Lotto-Gewinn.“
Heißt das, es könnte tatsächlich passieren, dass mir die Schulden ganz erlassen werden?
@ Nappo
Zitat: „Vermögenslos bleiben. Unterhalt der 850 € bleiben. Schulden auflaufen lassen. Offiziell arm bleiben - ´p beschrieb das.
Können die mir dann nicht Vorsatz vorwerfen, dass ich nichts unternehmen will um meine Schulden abzuzahlen bzw. für den Unterhalt meines Kindes aufzukommen? Kann hier Vorsatz ins Gespräch kommen?
Sorge wegen § 170 StGB (Unterhaltspflichtverletzung)
Was mir wirklich Sorgen macht: Könnte mir das Jugendamt vorwerfen, dass ich meine Unterhaltspflicht vorsätzlich verletze und deshalb § 170 StGB greift? Beispielsweise wenn sie mich auffordern mich zu bewerben, ich aber an meiner Selbstständigkeit festhalten wollen würde und ich darauf konzentrieren wollte sie auszubauen? Wobei ich oft gesehen habe, dass es sehr selten ist, dass jemand laut 170 verurteilt wird, oder?
Könnte ich wegen eines der Vorsatz-Möglichkeiten angeklagt oder verurteilt werden?
Wie verhalte ich mich am besten, damit mir niemand Vorsatz unterstellen kann?
Oder spielt das alles keine Rolle und es geht eigentlich nur darum, mich irgendwie dranzukriegen?
Ich will einfach vermeiden, dass mir daraus ein Strick gedreht wird.
Über eure Einschätzungen und Tipps wäre ich sehr dankbar und danke für die bisherigen Antworten.
Ich frage mich, wann eigentlich Verwirkung und wann Verjährung greift. Oder ist das etwas, was ich dem Anwalt allein überlasen sollte? Stimmt es, dass generell nach 3 Jahren laut BGB rückständige Schulden verjähren (hatte ja bisher kein Titel und die haben mich nur zur Auskunft über meine Wirtschaftlichkeit angeschrieben)?
Ich wusste nicht einmal, dass so eine hohe Summe zusammengekommen ist. Aber die haben nur geschrieben, dass ich eine Unterhalt von so und so viel verpflichtet wäre, von rückständige Schulden kam erst jetzt was, was mich dann schockiert hat. Ich bin davon ausgegangen, dass wenn ich in den Jahren in den ich nachweislich Leistungsunfähig war, diese Schulden nicht mehr kumuliert werden. Es hat mich umgehauen als ich die Summe gesehen habe.
So wie ich es bisher verstanden habe: Wenn ich arm bin, dann bin ich arm – und man kann mich dafür nicht bestrafen, dass ich kein ausreichendes Einkommen habe. Selbst wenn ich arbeite, würde das Geld sofort wieder gepfändet, sodass ich trotzdem arm bleibe. Am Ende könnte ich nur die Schulden abstottern, die mir durch jemanden entstanden sind, dem die Ehe irgendwann zu langweilig wurde und der sich anderweitig vergnügen wollte.
Es kotzt mich an, dass Männer in solchen Fällen oft wie Schwerverbrecher behandelt werden, obwohl es nicht immer ihre Schuld ist. Aber jammern bringt nichts – die hören eh nicht zu und ziehen ihr Ding durch. Also bleibt mir nichts anderes, als mich auf den langjährigen formalen Kampf einzustellen und das Ganze so lange durchzuhalten, bis sie irgendwann aufgeben oder ein überschaubarer Vergleich möglich wird.
Meine Mutter ist arm, es gibt kein Vermögen, nichts zu erben. Ehrlich gesagt wüsste ich nicht mal, wie ich später ihr Grab bezahlen sollte, wenn es soweit ist.
Privatinsolvenz schreckt mich bisher eher ab – zu viele Nachteile. Das werde ich definitiv überdenken.
@DrNewton schrieb:
Zitat: „Vielleicht gleicht der Termin vor Gericht auch einem Lotto-Gewinn.“
Heißt das, es könnte tatsächlich passieren, dass mir die Schulden ganz erlassen werden?
@ Nappo
Zitat: „Vermögenslos bleiben. Unterhalt der 850 € bleiben. Schulden auflaufen lassen. Offiziell arm bleiben - ´p beschrieb das.
Können die mir dann nicht Vorsatz vorwerfen, dass ich nichts unternehmen will um meine Schulden abzuzahlen bzw. für den Unterhalt meines Kindes aufzukommen? Kann hier Vorsatz ins Gespräch kommen?
Sorge wegen § 170 StGB (Unterhaltspflichtverletzung)
Was mir wirklich Sorgen macht: Könnte mir das Jugendamt vorwerfen, dass ich meine Unterhaltspflicht vorsätzlich verletze und deshalb § 170 StGB greift? Beispielsweise wenn sie mich auffordern mich zu bewerben, ich aber an meiner Selbstständigkeit festhalten wollen würde und ich darauf konzentrieren wollte sie auszubauen? Wobei ich oft gesehen habe, dass es sehr selten ist, dass jemand laut 170 verurteilt wird, oder?
- Direkter Vorsatz (Absicht oder Wissen): Ich zahle absichtlich nicht, weil ich keinen Cent für mein Kind ausgeben will.
- Bedingter Vorsatz (dolus eventualis): Ich weiß, dass ich mit meinen wenigen Bewerbungen wohl keinen Job finde und deshalb nicht zahlen kann – aber egal, dann ist das eben so.
- Fahrlässigkeit: Ich kümmere mich nicht wirklich, aber ich habe auch nicht ernsthaft drüber nachgedacht, dass das zu Problemen führt.
Könnte ich wegen eines der Vorsatz-Möglichkeiten angeklagt oder verurteilt werden?
Wie verhalte ich mich am besten, damit mir niemand Vorsatz unterstellen kann?
- Reicht es, wenn ich regelmäßig Bewerbungen schreibe? Ich meine ich will nicht irgendwas Arbeiten, wenn dann sollte es ein zukunftssicherer Job sein, den ich lange nachgehen kann. Wahllos Bewerbungen zu schreiben um hauptsache "einen Job" zu bekommen ist doch nicht rechtens, oder? Freie Berufswahl laut Grundgesetz? Das wäre meines Erachtens nach nicht zielführend.
- Soll ich parallel versuchen, meine Selbstständigkeit weiter auszubauen? Kann ich die Drohungen ignorieren, dass ich mich bewerben soll, ansonsten sie rechtliche Schritte einleiten, sprich Gerichtsverfahren etc.?
Oder spielt das alles keine Rolle und es geht eigentlich nur darum, mich irgendwie dranzukriegen?
Ich will einfach vermeiden, dass mir daraus ein Strick gedreht wird.
Über eure Einschätzungen und Tipps wäre ich sehr dankbar und danke für die bisherigen Antworten.