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Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung
#20
(30-08-2025, 00:00)Alimen T schrieb: Sogar mit Titel gibt es Verjährungsfristen:




Ich gebe zu, 
Es ist etwas anstrengend der zu zuhören aber die Tips scheinen zu stimmen.


Das stimmt so nicht ganz. Wie das in der Realität läuft, kannst Du ganz genau in meinem Fall nachsehen in meinem letzten Thread:
Mein (KI) Fazit nach allem

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(30-08-2025, 14:35)PeterPP schrieb:
(30-08-2025, 14:22)p__ schrieb: der Unterhaltsanspruch also auf die Vorschusskasse übergeht, geht diese Hemmung eben nicht mit über und es gelten wieder die drei Jahre.

Es kommt äußerst selten vor, dass die Unterhaltsvorschusskasse etwas verjähren lässt... Cool


Ja schon. Bei mir zum Beispiel  Cool  Kannst Du in meinem letzten Thread nachschauen. Warum trotzdem ein bitterer Beigeschmack bleibt?  Huh Kannst Du auch dort nachschauen.
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RE: Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung - von Gast1969 - 30-08-2025, 19:53

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