Gestern, 11:23
Danke für die schnellen Antworten, das hilft schon einen riesen Schritt weiter.
Ich habe noch ein paar konkrete Fragen zu meiner Situation:
Einrede der Verjährung:
Wo genau muss ich die Verjährung geltend machen? Soll das zwingend ein Anwalt übernehmen, oder kann ich beim Einwendungsantrag einfach ein zusätzliches Blatt beifügen mit dem Hinweis: „Ich erhebe die Einrede der Verjährung nach § 214 BGB.“?
Fiktives Einkommen:
Was passiert, wenn das Gericht mir ein fiktives Einkommen zurechnet und ich darauf basierend zu Unterhalt verurteilt werde?
Bewerbungsbemühungen:
Ich habe mich bereits auf eine Stelle beworben und werde auch weitere Bewerbungen in Betracht ziehen, um meine Situation zu verbessern. Reicht das als Nachweis meiner Bemühungen?
Schlimmstes Szenario / Optionen:
Was könnte schlimmstenfalls passieren, wenn das Verfahren weiterläuft? Und welche Möglichkeiten habe ich, um so gut wie möglich aus der Sache herauszukommen? Was sollte ich am besten machen?
Auskunft und Verwirkung:
Ich habe gehört, dass die bloße Aufforderung zur Auskunft über Einkünfte für die Verwirkung nicht ausreichen soll. Stimmt es, dass eigentlich eine konkrete Zahlungsaufforderung („Wir fordern Betrag XY als Unterhalt“) erforderlich ist, damit Verwirkung ausgeschlossen wird?
Ich habe noch ein paar konkrete Fragen zu meiner Situation:
Einrede der Verjährung:
Wo genau muss ich die Verjährung geltend machen? Soll das zwingend ein Anwalt übernehmen, oder kann ich beim Einwendungsantrag einfach ein zusätzliches Blatt beifügen mit dem Hinweis: „Ich erhebe die Einrede der Verjährung nach § 214 BGB.“?
Fiktives Einkommen:
Was passiert, wenn das Gericht mir ein fiktives Einkommen zurechnet und ich darauf basierend zu Unterhalt verurteilt werde?
Bewerbungsbemühungen:
Ich habe mich bereits auf eine Stelle beworben und werde auch weitere Bewerbungen in Betracht ziehen, um meine Situation zu verbessern. Reicht das als Nachweis meiner Bemühungen?
Schlimmstes Szenario / Optionen:
Was könnte schlimmstenfalls passieren, wenn das Verfahren weiterläuft? Und welche Möglichkeiten habe ich, um so gut wie möglich aus der Sache herauszukommen? Was sollte ich am besten machen?
Auskunft und Verwirkung:
Ich habe gehört, dass die bloße Aufforderung zur Auskunft über Einkünfte für die Verwirkung nicht ausreichen soll. Stimmt es, dass eigentlich eine konkrete Zahlungsaufforderung („Wir fordern Betrag XY als Unterhalt“) erforderlich ist, damit Verwirkung ausgeschlossen wird?