Gestern, 09:17
Zum Vereinfachten Verfahren: Siehe anderer verlinkter Thread. Da musst du fristgerecht reagieren, ausser du akzeptierst einen sofortigen Titel. Trage da ein, was der Fall ist, nichts bezahlt, künftiger Unterhalt 0 da zu geringes Einkommen, Rückstände verjährt. Zur Verjährung siehe oben, Verwirkung darüber hinaus kommt eher nicht in Betracht wenn bisher schon ständig Auskunft und Unterhalt verlangt wurde.
Dann wird das in ein normales Verfahren übergehen, du brauchst einen Anwalt dafür wie schon gesagt. Erfolgsaussichten für dich sehe ich da nicht. Wenn du jahrelang so wenig verdienst, ist deine Selbstständigkeit gescheitert und du musst dich um eine lohnabhängige Arbeit bemühen, werden die argumentieren. Das hast du unterlassen. Dann wirst du zu Unterhalt auf Basis von fiktivem Einkommen verurteilt.
Ein Ausweg wäre gewesen, das Einkommen aufzustocken. Auch Selbstständige können aufstocken.
Dann wird das in ein normales Verfahren übergehen, du brauchst einen Anwalt dafür wie schon gesagt. Erfolgsaussichten für dich sehe ich da nicht. Wenn du jahrelang so wenig verdienst, ist deine Selbstständigkeit gescheitert und du musst dich um eine lohnabhängige Arbeit bemühen, werden die argumentieren. Das hast du unterlassen. Dann wirst du zu Unterhalt auf Basis von fiktivem Einkommen verurteilt.
Ein Ausweg wäre gewesen, das Einkommen aufzustocken. Auch Selbstständige können aufstocken.