Vor 3 Stunden
Danke vorerst für die bisherigen Antworten.
Zur Ergänzung: In meinem Fall handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren.
Parallel dazu hat sich die Mitarbeiterin des Jugendamtes direkt an mich gewandt und möchte Nachweise über bisherige Bewerbungsbemühungen. Ich habe ihr aber bereits erklärt, dass ich seit Jahren ernsthaft versuche, meinen Lebensunterhalt über meine Selbstständigkeit zu bestreiten. Ich arbeite täglich oft 10 Stunden und mehr, dennoch sind meine Einnahmen so gering, dass ich weiterhin unter dem Selbstbehalt liege. Aus diesem Grund konnte ich bislang auch den beantragten Mindestunterhalt nicht zahlen.
Das Jugendamt hatte mich bis 2022 regelmäßig zur Auskunft über meine Einkünfte aufgefordert, und ich habe dabei stets alle Unterlagen (Einnahmen, Bescheide etc.) vollständig und transparent vorgelegt. Danach war fast 3 Jahre lang (2 Jahre und 11 Monate) Funkstille, bis vor kurzem das aktuelle Schreiben kam.
Darin wird mir nun mit erweiterter Erwerbsobliegenheit, vorsätzlicher Pflichtverletzung und angeblicher Leistungsfähigkeit gedroht – obwohl ich meine Einkommenssituation immer offengelegt habe und nachweislich weiterhin unter dem Selbstbehalt bin.
Ein paar Tage später kam dann auch das Schreiben vom Amtsgericht, dass die Stadt bzw. das Jugendamt einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt gestellt hat. In diesem Schreiben wurde mir die Möglichkeit gegeben, Einwände zu erheben. Dort ist auch ein Betrag von ca. 34000 € angegeben (von 2013 - jetzt).
Lieber zum Anwalt gehen? Wann gilt Verjährung und wann Verwirkung? Was ist der Unterschied?
Zur Ergänzung: In meinem Fall handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren.
Parallel dazu hat sich die Mitarbeiterin des Jugendamtes direkt an mich gewandt und möchte Nachweise über bisherige Bewerbungsbemühungen. Ich habe ihr aber bereits erklärt, dass ich seit Jahren ernsthaft versuche, meinen Lebensunterhalt über meine Selbstständigkeit zu bestreiten. Ich arbeite täglich oft 10 Stunden und mehr, dennoch sind meine Einnahmen so gering, dass ich weiterhin unter dem Selbstbehalt liege. Aus diesem Grund konnte ich bislang auch den beantragten Mindestunterhalt nicht zahlen.
Das Jugendamt hatte mich bis 2022 regelmäßig zur Auskunft über meine Einkünfte aufgefordert, und ich habe dabei stets alle Unterlagen (Einnahmen, Bescheide etc.) vollständig und transparent vorgelegt. Danach war fast 3 Jahre lang (2 Jahre und 11 Monate) Funkstille, bis vor kurzem das aktuelle Schreiben kam.
Darin wird mir nun mit erweiterter Erwerbsobliegenheit, vorsätzlicher Pflichtverletzung und angeblicher Leistungsfähigkeit gedroht – obwohl ich meine Einkommenssituation immer offengelegt habe und nachweislich weiterhin unter dem Selbstbehalt bin.
Ein paar Tage später kam dann auch das Schreiben vom Amtsgericht, dass die Stadt bzw. das Jugendamt einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt gestellt hat. In diesem Schreiben wurde mir die Möglichkeit gegeben, Einwände zu erheben. Dort ist auch ein Betrag von ca. 34000 € angegeben (von 2013 - jetzt).
Lieber zum Anwalt gehen? Wann gilt Verjährung und wann Verwirkung? Was ist der Unterschied?