14-07-2025, 16:46
(14-07-2025, 16:16)peperoni schrieb: Je nach Situation von K1 (was sie jetzt macht oder vor hat bzgl. Studium, Schule, Ausbildung) könnte sie Bafög berechtigt sein, was auch vorrangig beantragt werden muss. Dies, sofern bewilligt, wird dem Unterhalt durch die Eltern angerechnet und mindert diesen.
Danke für die Information.