14-07-2025, 09:54
Deinem Text nach zu urteilen, hast Du keinen Kontakt zu den Kindern. Du schreibst, dass sie bei der Mutter wohnen "soweit ich weiß". Um hier also weiter machen zu können, musst Du die Fragen von ´p beantworten ,-) - und was VivaAsia schrieb, hat Kind 1 natürlich "vergessen" ,-)
Das Ganze ist also erst einmal der Versuch, schlicht eine Forderung zu realisieren, ohne selbst etwas zu bringen. In diesen Nebel musst Du also erst Ordnung bringen. Der Brief ist im Übrigen auch nicht ausschließlich von einem 18-jährigen geschrieben. Da hat jemand (die Mutter) mit gepfuscht.
Solche "Drohungen" kenne ich. "Ich würde zwar gerne friedlich.... Aber wenn Du nicht funktionierst, dann geht´s auch anders." So jemanden muss man vor sich her jagen.
Wenn die o.g. Fragen beantwortet sind, könnte eine Antwort so aussehen:
Liebes Kind,
um Unterhalt ausrechnen zu können, musst Du mir etwas liefern. Was machst Du aktuell? Was hast Du vor? Wo wohnst Du? Sende mir bitte mal Dein Abschlusszeugnis von der Schule. Wenn Du eine Ausbildung begonnen hast, sende mir bitte den Ausbildungsvertrag. Für ein Studium gilt das gleiche. Dann bitte die Einschreibung.
Weiterhin forderst Du bitte Deine Mutter auf, folgende Auskunft zu geben, welche Du mir offen legen musst:
1. Die letzten 12 Gehaltsabrechnungen
2. Den letzten Einkommensteuerbescheid
Die gleichen Unterlagen sende ich Dir als Auskunft ebenfalls zu.
Ein eventueller Anspruch auf Unterhalt kann nur berechnet werden, wenn diese Unterlagen vollständig vorliegen. Google ist Dein Freund.
Dein Vater
Das Ganze ist also erst einmal der Versuch, schlicht eine Forderung zu realisieren, ohne selbst etwas zu bringen. In diesen Nebel musst Du also erst Ordnung bringen. Der Brief ist im Übrigen auch nicht ausschließlich von einem 18-jährigen geschrieben. Da hat jemand (die Mutter) mit gepfuscht.
Solche "Drohungen" kenne ich. "Ich würde zwar gerne friedlich.... Aber wenn Du nicht funktionierst, dann geht´s auch anders." So jemanden muss man vor sich her jagen.
Wenn die o.g. Fragen beantwortet sind, könnte eine Antwort so aussehen:
Liebes Kind,
um Unterhalt ausrechnen zu können, musst Du mir etwas liefern. Was machst Du aktuell? Was hast Du vor? Wo wohnst Du? Sende mir bitte mal Dein Abschlusszeugnis von der Schule. Wenn Du eine Ausbildung begonnen hast, sende mir bitte den Ausbildungsvertrag. Für ein Studium gilt das gleiche. Dann bitte die Einschreibung.
Weiterhin forderst Du bitte Deine Mutter auf, folgende Auskunft zu geben, welche Du mir offen legen musst:
1. Die letzten 12 Gehaltsabrechnungen
2. Den letzten Einkommensteuerbescheid
Die gleichen Unterlagen sende ich Dir als Auskunft ebenfalls zu.
Ein eventueller Anspruch auf Unterhalt kann nur berechnet werden, wenn diese Unterlagen vollständig vorliegen. Google ist Dein Freund.
Dein Vater