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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
Hallo.

war heute bei der Sozialhilfe bzgl. der Anzeige. War sehr informativ und der Rechtspfleger war neutral. In der Tat käme eine Entschuldigung einem Schuldeingeständnis gleich.
Er kann nachvollziehen, dass ich eine Tat die ich nicht begangen habe, nicht zugeben werde. Letztendlich macht diese Konfliktberatung auch nur Sinn, so sein O-Ton, wenn beide Parteien an einen Tisch kommen. Sie ist weder hierzu bereit, noch zu einem Treffen mit ihm, auch nicht an ihrem neuen Wohnort. Diese Aussage liegt ihm vor. Von daher ist dieser Versuch zum Scheitern verurteilt.
Er hat mir dazu geraten, dass ich mich in dem Sinne für die Art und Weise der Trennung und das Scheitern der Beziehung entschuldige. Kein Thema. Jedoch explizit nicht für die erhobenen Tatvorwürfe. Mache ich. Er geht davon aus, dass die Anklage dann nach § 153 Stpo eingestellt wird. Alles andere macht in seinen Augen keinen Sinn. Er wird hierzu auch eine Stellungnahme abgeben.
Alles andere wäre ein Schuldeingeständnis, welches mindestens 10 Jahre gespeichert wird.

Titel über Mindestsatz statisch bis 18 Jahre ist ans JA letzte Woche Donnerstag zugestellt wurden. Bisher Schweigen.
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