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Die Ex soll JETZT raus. Wie vorgehen?
#2
Grundsätzlich ist das ein Fall des 1361b BGB.

Frau kann sich Wohnung zuweisen lassen, wenn das an sich mit Kindern begründet wird. Natürlich geht das auch anders herum, Mann lässt zuweisen.

Dem geht häufig ein Polizeieinsatz nach Gewaltschutz voraus.

Kennst Du sicher alles und ist nicht die Lösung.

Dass es ihr im Fall einer Zuweisung nicht zu bequem wird, würde ich zunächst einen Teil der Aussenanlagen und ggf. den einen oder anderen Raum an einen Freund vermieten.

Damit ist das Interesse der Ex auf Wohnungszuweisung nicht mehr vorhanden und keine Gefahr mehr im Verzug. Mietvertrag schriftlich mit Protokoll Übergabe der Mietsache.

Andere Möglichkeit: Gesamtvermietung an Dritte?

Andere Möglichkeit: Aufnahme pflegebedürftigen Verwandten oder Freund in Wohnung. Ggf gegen Geld mit Gewährung dingliches Wohnrecht.

Es muss immer darum gehen, Fakten zu schaffen, die nicht über Gewaltschutz oder 1361b BGB Wohnungszuweisung ausgehebelt werden können.

Im ungünstigsten Fall zieht Ex weit weg und nimmt Kind mit. Wenn natürlich die Burg im Besitz bleibt, sind gute Chancen da, dass Kind in der Burg bleibt.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Die Ex soll JETZT raus. Wie vorgehen? - von CheGuevara - 05-09-2015, 08:47
RE: Die Ex soll JETZT raus. Wie vorgehen? - von Bereschit - 07-09-2015, 08:47
RE: Die Ex soll JETZT raus. Wie vorgehen? - von Bereschit - 07-09-2015, 13:09

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