09-07-2014, 10:40
(09-07-2014, 10:22)karlma schrieb: Der Unterhaltsanspruch resultiert nicht aus der Schulpflicht sondern aus dem tatsächlichen Schulbesuch!
Exakt. Deswegen lassen sich Schulpflicht und Unterhalt auch nicht in einer Kette verbinden. Die Zwischenglieder können auch ganz woanders eingehängt werden.
Die rechtliche Seite ist aber schon wichtig. Der Junge sollte wissen, welche Ideen welche Grundlage haben. Dann kann er leichter Vorstellungen aussortieren wie z.B. ein unterhaltsfinanziertes Sabbatjahr.