08-07-2014, 18:47
Iglu, schulpflichtig ist man meiner Meinung nach nur 9 Jahre.
Auch wenn du bis dahin gar keinen Abschluss hast, ist der Schulpflicht Genüge getan.
Eine Schulpflicht nach der Hauptschule gibt es also auch nur, wenn man eine Klasse übersprungen hat.
Und ich bin auch der Meinung, dass auch für Minderjährige eine Unterhaltspflicht nur solange besteht, wie sie in der Ausbildung sind.
Bin da allerdings nicht ganz sicher.
Auch wenn du bis dahin gar keinen Abschluss hast, ist der Schulpflicht Genüge getan.
Eine Schulpflicht nach der Hauptschule gibt es also auch nur, wenn man eine Klasse übersprungen hat.

Und ich bin auch der Meinung, dass auch für Minderjährige eine Unterhaltspflicht nur solange besteht, wie sie in der Ausbildung sind.
Bin da allerdings nicht ganz sicher.