09-02-2014, 00:53
Zitat:Es muss ja nicht ein Verschwinden sein. Man kann sich ordnungsgemäß abmelden und dann in ein Land gehen, das keine Meldepflicht hat.
Sich schriftlich abzumelden und lediglich das Zielland anzugeben ohne Postanschrift, wäre an sich ja auch eine "ordnungsgemäße" Abmeldung. Nur wissen wir, dass bei Ermittlungsverfahren oder Strafvollstreckung grundsätzlich Aufenthaltsermittlung oder gar Haftbefehle erlassen werden, wenn der Betroffene sich der Postzustellung vollständig entzieht und das zu erwartende Strafmaß entsprechend hoch ist.
Zudem können Detekteien recht einfach an Daten kommen und früher oder später wird das Zielland beim Ausstellen der Aufenthaltsgenehmigung einen Blick in die Datenbank werfen und wohlmöglich einen Eintrag finden. Oder eben beim Flughafen oder einer anderen Verkehrskontrolle.
Wenn man sich also in ein Land abmeldet, dass keine Meldepflicht hat und wohlmöglich nicht im Schengener Raum ist, kann es möglicherweise noch schneller passieren, dass man im Interpol steht und praktisch weltweit keine Ruhe mehr findet, statt sich z.B. nach Frankreich abzumelden und "nur" im SIS zu stehen. Oder geht ein SIS Eintrag automatisch mit einem Interpol Eintrag einher und umgekehrt?
Das Leben mag einem viele Dinge nehmen, doch solange es einem nicht den Willen gebrochen hat, ist nichts verloren.