08-02-2014, 17:56
(08-02-2014, 16:19)Undwegbinich schrieb: Ich habe falsche Angaben gegenüber dem Gerichtsvollzieher gemacht.
Das ist zwar eine Straftat, aber eher geringfügig. Anscheinend haben die bei Dir keinen Kontenabgleich gemacht. Du hast ziemlich dumme Gläubiger.
Also diese Straftat ist eher ein Grund sich für den Strafprozess gut anzuziehen
