26-06-2013, 23:27
Verstehe nicht ganz, was du meinst. Ja, §170 StGB ist Strafrecht. Und da reicht auch die sogenannte Absicht oder der sogenannte Eventualvorsatz oder eben der direkte Vorsatz. Für Normale bedeutet "Vorsatz" jedoch nur den direkten Vorsatz. Da dies Verurteilungen schwerer machen würde, haben die Juristen die Definitionen einfach nach eigenem Gusto ausgeweitet, den Eventualvorsatz kann man praktischerweise immer herbeizaubern. Was nicht passt, wird von den Roben passend gemacht....
Das heisst aber nicht, dass dieser inflationäre Vorsatz auch auf Schulden anzuwenden ist, sonst gäbe es keine Insolvenzen. Ein Eventualvorsatz bei Unterhaltsschulden wäre schon bei der Kinderzeugung unterstellbar.
Das heisst aber nicht, dass dieser inflationäre Vorsatz auch auf Schulden anzuwenden ist, sonst gäbe es keine Insolvenzen. Ein Eventualvorsatz bei Unterhaltsschulden wäre schon bei der Kinderzeugung unterstellbar.