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Hallo,
Ich brauche ein paar Tipps zur Klärung meiner meiner Situation.
- Mein Verdienst beträgt ca. 1900€ Netto
- Verdienst Kindesmutter momentan unbekannt, mindestens so viel wie ich oder mehr
- Kind 1 Ist 18,5 Jahre alt, mit der Volljährigkeit wurde der Unterhalt eingestellt
- Kind 2 ist 17 Jahre alt, bekommt 394€ (Niveau vom UHV)
- Alle Kinder wohnen bei Kindesmutter (soweit ich weiß)
- Gymnasium hat mir das Zeugnis für Kind 2 geschickt, für Kind 1 kam kein Zeugnis
Heute kam WhatsApp Nachricht, vom Kind 1:
Lieber Papa,
ich hoffe, es geht dir gut. Ich möchte ein Thema ansprechen, das grundsätzlich wichtig ist und das wir aus meiner Sicht in Ordnung bringen sollten. Es geht um die Unterhaltszahlungen, zu denen du als Vater gesetzlich verpflichtet bist ,und zwar auch über mein 18. Lebensjahr hinaus, solange ich mich in der Schul- oder Berufsausbildung befinde.
Die Höhe richtet sich weiterhin nach der Düsseldorfer Tabelle und deinem Einkommen. Ich möchte dich bitten, dich dazu zu äußern und mitzuteilen, wie du künftig deiner Unterhaltspflicht nachkommen wirst.
Mir ist wichtig, dass wir das ohne Anwalt und auf direktem Weg miteinander klären können. Sollte das jedoch nicht möglich sein, behalte ich mir vor, den rechtlichen Weg zu gehen, auch wenn ich das ehrlich gesagt lieber vermeiden möchte.
Ich hoffe, wir finden eine faire Lösung und du meldest dich zeitnah.
Viele Grüße
Was soll ich antworten? Mehr als jetzt kann ich nicht zahlen, mir bleibt nur der Selbstbehalt.
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Die Mutter ist ab jetzt mit im Boot. Das heisst es muss fie Hanftungsquote ermittelt werden von Mutter und Vater. Die Mutter muss der Tochter Auskunft ueber ihr Einkommen gebenn Du musst der Tochter Auskunft ueber dein bereinigtes Einkommeb geben und dann kann die Quote ermittelt werden. Dies sollte dem Kind so mitgeteilt werden. Was die Tichter dann im Innerverhaeltbis mit der Mutter anstellt sei den beidrn ueberlassen. also selbst auslunft geben ueber einkuenfte. mitteilen dass Mutter mit im Boot ist und auch Auskunftpflichtig und nach Auskunft erst die Quotelung gemacht werden kann. Auskunft der Mutter grnauso genau wie bei die als Mann.
Damit sollte das Kind erstmal beschaeftigt sein.
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Befindet sich Kind 1 noch in der Schule? Oder hat es die abgeschlossen? Davon hängt es ab, ob es sogenannter privilegierter Volljähriger ist und im Rang auf gleicher Stufe wie das minderjährige Kind.
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Deinem Text nach zu urteilen, hast Du keinen Kontakt zu den Kindern. Du schreibst, dass sie bei der Mutter wohnen "soweit ich weiß". Um hier also weiter machen zu können, musst Du die Fragen von ´p beantworten ,-) - und was VivaAsia schrieb, hat Kind 1 natürlich "vergessen" ,-)
Das Ganze ist also erst einmal der Versuch, schlicht eine Forderung zu realisieren, ohne selbst etwas zu bringen. In diesen Nebel musst Du also erst Ordnung bringen. Der Brief ist im Übrigen auch nicht ausschließlich von einem 18-jährigen geschrieben. Da hat jemand (die Mutter) mit gepfuscht.
Solche "Drohungen" kenne ich. "Ich würde zwar gerne friedlich.... Aber wenn Du nicht funktionierst, dann geht´s auch anders." So jemanden muss man vor sich her jagen.
Wenn die o.g. Fragen beantwortet sind, könnte eine Antwort so aussehen:
Liebes Kind,
um Unterhalt ausrechnen zu können, musst Du mir etwas liefern. Was machst Du aktuell? Was hast Du vor? Wo wohnst Du? Sende mir bitte mal Dein Abschlusszeugnis von der Schule. Wenn Du eine Ausbildung begonnen hast, sende mir bitte den Ausbildungsvertrag. Für ein Studium gilt das gleiche. Dann bitte die Einschreibung.
Weiterhin forderst Du bitte Deine Mutter auf, folgende Auskunft zu geben, welche Du mir offen legen musst:
1. Die letzten 12 Gehaltsabrechnungen
2. Den letzten Einkommensteuerbescheid
Die gleichen Unterlagen sende ich Dir als Auskunft ebenfalls zu.
Ein eventueller Anspruch auf Unterhalt kann nur berechnet werden, wenn diese Unterlagen vollständig vorliegen. Google ist Dein Freund.
Dein Vater
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14-07-2025, 10:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-07-2025, 10:25 von Booster.)
(14-07-2025, 09:03)p__ schrieb: Befindet sich Kind 1 noch in der Schule? Oder hat es die abgeschlossen? Davon hängt es ab, ob es sogenannter privilegierter Volljähriger ist und im Rang auf gleicher Stufe wie das minderjährige Kind.
Das werde ich heute fragen. Wie bereits oben geschrieben, für das Kind 2 kam eine Kopie vom Zeugnis, für das Kind 1 gabs nichts vom Gymnasium.
Ich habe mir folgende Punkte für die Nachricht überlegt und das sollte heute an das Kind 1 geschickt werden.
Ich brauche Nachweise über:
- die Ausbildung (Ausbildungsvertrag, aktuelle Schulbescheinigung, etc.)
- die Einkünfte
- die aktuelle Wohnsituation (allein oder mit Mutter)
Nach meiner Logik, ich kann nicht mehr zahlen, als das was ich aktuell zahle. Mir bleibt nur der Selbstbehalt. Und das sollte dem Kind 2 mitgeteilt werden. Vielleicht nicht in der ersten Nachricht, vielleicht etwas später, damit das Kind 2 mehr Informationen über sich selbst mitteilt.
Danke Nappo, ich habe deine Antwort erst nach dem Beantworten der Nachricht von p__ gesehen.
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Selbstbehalt & Co spielen zum jetzigen Zeitpunkt keine Rolle. Es besteht erst einmal eine vollumfängliche Auskunftspflicht ohne Vorbehalte, auch wenn du jetzt schon wissen würdest, dass du unter Selbstbehalt liegst.
- Du hast dem Kind Auskunft zu geben.
- die Mutter hat dem Kind Auskunft zu geben.
- das Kind hat dir und der Mutter Auskunft zu geben, auch über den Stand der Ausbildung.
Dann kommen Fragen nach Selbstbehalt, Haftungsquote, Rangfolge.
Lieber Diego-Jason,
vielen Dank für deine Nachricht. Wie bisher auch immer, so bin ich weiterhin bereit, dir Unterhalt im Rahmen deiner Bedürfnisse und meiner finanziellen Möglichkeiten zu bezahlen.
Da ab 18 beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind, benötigen wir dazu weitere Informationen, um die Anteile der beiden Eltern zu kalkulieren. Anbei findest du meine Einkommensauskunft, Nachweise für mein gesamtes letztes Jahreseinkommen, so wie ich sie früher schon immer wieder dem anderen Elternteil und dem Jugendamt vorgelegt habe. Diese Nachweise werden nun auch vom anderen Elternteil benötigt, bitte hole sie schriftlich ein und mache sie mir zugänglich, so wie du auch meine Auskunfte dem anderen Elternteil zugänglich machen solltest. Ferner benötigen wir einen Nachweis zum jetzigen Stand deiner Ausbildung, zum Beispiel eine für die Gegenwart gültige Schulbescheinigung oder ein Abschlusszeugnis falls kürzlich errungen oder auch eine Anmeldung bei einer Hochschule, gegebenfalls auch Nachweise zu eigenen Einkünften.
Das ist die nötige Informationsgrundlage, auf der wir uns dann über die Unterhaltshöhe einigen können.
Mit freundlichsten Grüssen
Papa Pancho-Pepito
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Ich habe dem Kind 1 erstmal eine Nachricht gesendet, dass ab jetzt alles über Email läuft.
Zusätzlich wurde das Kind 1 aufgefordert, mir folgende Unterlagen zu senden:
- letztes Schulzeugnis
- aktuelle Schulbescheinigung
- Ausbildungsvertrag
- bei Nebenjob die Angaben zum Einkommen
- Angabe zur Wohnsituation, allein oder bei Mutter
Mit dem Hinweis zum Schluss, wenn die Unterlagen ankommen, dann melde ich mich sofort.
Als Antwort kam > okay
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Ab jetzt wird´s interessant ,-)
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14-07-2025, 16:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-07-2025, 16:21 von peperoni.)
Je nach Situation von K1 (was sie jetzt macht oder vor hat bzgl. Studium, Schule, Ausbildung) könnte sie Bafög berechtigt sein, was auch vorrangig beantragt werden muss. Dies, sofern bewilligt, wird dem Unterhalt durch die Eltern angerechnet und mindert diesen.
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(14-07-2025, 16:16)peperoni schrieb: Je nach Situation von K1 (was sie jetzt macht oder vor hat bzgl. Studium, Schule, Ausbildung) könnte sie Bafög berechtigt sein, was auch vorrangig beantragt werden muss. Dies, sofern bewilligt, wird dem Unterhalt durch die Eltern angerechnet und mindert diesen.
Danke für die Information.
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Wie hast du es geschafft
Den Unterhalt für 2 Kinder
Mit 1900€ netto zu stemmen vor
2 Jahren ?
Die
Pfändungsgrenze ist ja mittlerweile bei 1600€
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Mangelfall, aber nicht absolut.
Die normale Pfändungsgrenze gilt übrigens nicht bei Unterhalt, siehe §850d ZPO. Die Bezüge sind "ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar."
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(15-07-2025, 04:02)Alimen T schrieb: Wie hast du es geschafft
Den Unterhalt für 2 Kinder
Mit 1900€ netto zu stemmen vor
2 Jahren ?
Die
Pfändungsgrenze ist ja mittlerweile bei 1600€
Pfändungsgrenze bei Unterhalt entspricht dem Bürgergeld also 1030€ bei nicht- bzw 1234€ bei Erwerbstätig. Kann auch wie beim Bürgergeld noch weiter gekürzt werden,wenn man z.B. in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt.Bevor du von 1900€ weiter Unterhalt zahlst würde ich mir erstmal den Schuldenberg anschauen,ist der zu groß lass sie bis zur Grenze pfänden und Zahl nicht auch noch zusätzlich.
Die schon genannten Schritte Auskünfte von Mutter sind natürlich sehr wichtig aber stell dich schonmal drauf ein , daß es heißt Miete,essen bla in voller Höhe weiterzahlen. Wenn du wenig Geld auf dem Konto hast (vom Einkommen-Unterhalt passt es)steht dir auch ein kostenloser Anwalt zu
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Hier ist Antwort vom Kind 1:
Hallo,
vielen Dank für deine Rückmeldung.
Hier sind die Informationen, die du angefordert hast:
Ich gehe aktuell noch zur Schule und komme nach den Sommerferien in die 13. Klasse, also in den Abiturjahrgang. Voraussichtlich werde ich mein Abitur im Jahr 2026 machen und bin damit weiterhin ganz normal Schüler.
Eine aktuelle Schulbescheinigung habe ich im Moment nicht vorliegen, da ich nicht sicher bin, ob die Schule während der Sommerferien geöffnet hat. Ich habe aber noch eine ältere Schulbescheinigung, die ich dir gerne vorerst schicken kann. Falls du eine aktuelle brauchst, kümmere ich mich darum und reiche sie schnellstmöglich nach.
Außerdem wohne ich weiterhin bei Mama und bin nicht selbstständig oder ausgezogen.
Im Anhang findest du auch mein aktuelles Schulzeugnis.
Wenn du noch weitere Informationen brauchst, sag gerne Bescheid.
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Die Datei die man mir geschickt hat, kann ich im Moment nicht öffnen, weil es eine HEIC (Apple) Datei ist.
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Einkommen nebst Nachweisen der Mutter?
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Vor 2 Stunden
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 2 Stunden von Booster.)
So, ich habe das Zeugnis als PDF erhalten, es ist ein Dokument vom Gymnasium, mit dem Titel Qualifikationsphase (2. Schulhalbjahr). Ohne Noten, sondern mit irgendwelchen Punkten. Datiert mit dem 02.07.2025.
(Vor 2 Stunden)p__ schrieb: Einkommen nebst Nachweisen der Mutter?
Das Kind 1 hat keine Angaben über eigenes Einkommen gemacht.
Ich werde jetzt eine E-Mail schreiben und Kind auffordern Nachweise über das Einkommen der Mutter (+ eigenes Einkommen) zu senden.
Und natürlich jetzt das Kind 1 informieren, dass ab 18 beide Elternteile für den Unterhalt verantwortlich sind.
Frage: kann das Kind für den Besuch vom Gymnasium eine Förderung (Bafög) beantragen?
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