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Kind über 18 fragt nach Unterhalt
#26
Ferientätigkeit führt in der Regel nicht zu weniger Ansprüchen, ausserdem bleiben 100 EUR pro Monate anrechnungsfrei, also 1200 EUR im Jahr.. Die Frage nach Einkünften muss man trotzdem stellen. Auch ein junger Erwachsenen kann die haben. Mache haben z.B. Einkünfte nicht aus Arbeit, sondern Dinge wie Zinseinkünfte. Erbschaft, früher eingerichtete Fonds...

Frage wie oben vorgeschlagen nicht nur nach Einkommen der Mutter, sondern auch Nachweisen. Orientiere dich an den Anforderungen des Jugendamts für eine Einkommensauskunft. Diese Ratschläge sind nicht ohne Grund so formuliert, lies die Antworten genau durch. Das dient auch dazu, damit der Knabe lernt, wie es bei künftigen Forderungen läuft.
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#27
Wie p sagte. Es gibt noch mehr Einkommensarten als aus Beschäftigung. Schau Dir die Einkommenssteuererklärung an; da sind die 7 Einkunftsarten drin. Ausserdem solltest Du es m.E. auf den Zeitraum von....... bis "heute" beziehen. 

Ich würde mir einen typischen Auskunftsfragebogen vom Jugendamt runterladen und ihn bitten den auszufüllen und mit Nachweisen zu belegen,

Zusätzlich soll seine Mutter einen ausfüllen und mit Nachweisen belegen.

Da kannst Du Dich hinter dem Jugendamt verstecken, wenn er /die Mutter meinen, dass Dir das nicht zusteht.


Er soll Dir sagen, wann er den Schulabschluss voraussichtlich machen wird und eine Bestätigung der Schule vorlegen. Ich würde ihm ankündigen, dass ich zum Schulabschluss die eventuelle Unterhaltszahlungen einstellen werde, sofern kein neuer Nachweis vorliegt der seinen Anspruch belegt.
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#28
Ich habe am Sonntag, nachts, folgendes an das Kind 1 geschickt:

Hallo,

ab deinem 18. Geburtstag sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Damit die jeweiligen Anteile korrekt berechnet werden können, benötige ich folgende Unterlagen:

1. Die letzten 12 Gehaltsabrechnungen deiner Mutter

2. Den aktuellen Einkommensteuerbescheid deiner Mutter

Ich werde dir meine entsprechenden Unterlagen ebenfalls zukommen lassen.

Zusätzlich brauche ich von dir:

3. Angaben zu deinem eigenen Einkommen

4. Eine aktuelle Schulbescheinigung mit dem voraussichtlichen Abiturdatum

Bitte sende mir die Unterlagen zeitnah zu, damit der Unterhaltsanspruch ordentlich geklärt werden kann.


>>> Bis jetzt keine Antwort...
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#29
(14-07-2025, 03:32)Booster schrieb: - Kind 1 Ist 18,5 Jahre alt, mit der Volljährigkeit wurde der Unterhalt eingestellt 
- Kind 2 ist 17 Jahre alt, bekommt 394€ (Niveau vom UHV)
- Alle Kinder wohnen bei Kindesmutter (soweit ich weiß)

Ist der Unterhalt für die Kinder tituliert? Wenn ja, in welcher Form?
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#30
(Vor 8 Stunden)PeterPP schrieb:
(14-07-2025, 03:32)Booster schrieb: - Kind 1 Ist 18,5 Jahre alt, mit der Volljährigkeit wurde der Unterhalt eingestellt 
- Kind 2 ist 17 Jahre alt, bekommt 394€ (Niveau vom UHV)
- Alle Kinder wohnen bei Kindesmutter (soweit ich weiß)

Ist der Unterhalt für die Kinder tituliert? Wenn ja, in welcher Form?

Nichts ist tituliert.
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