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Ferientätigkeit führt in der Regel nicht zu weniger Ansprüchen, ausserdem bleiben 100 EUR pro Monate anrechnungsfrei, also 1200 EUR im Jahr.. Die Frage nach Einkünften muss man trotzdem stellen. Auch ein junger Erwachsenen kann die haben. Mache haben z.B. Einkünfte nicht aus Arbeit, sondern Dinge wie Zinseinkünfte. Erbschaft, früher eingerichtete Fonds...
Frage wie oben vorgeschlagen nicht nur nach Einkommen der Mutter, sondern auch Nachweisen. Orientiere dich an den Anforderungen des Jugendamts für eine Einkommensauskunft. Diese Ratschläge sind nicht ohne Grund so formuliert, lies die Antworten genau durch. Das dient auch dazu, damit der Knabe lernt, wie es bei künftigen Forderungen läuft.
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Wie p sagte. Es gibt noch mehr Einkommensarten als aus Beschäftigung. Schau Dir die Einkommenssteuererklärung an; da sind die 7 Einkunftsarten drin. Ausserdem solltest Du es m.E. auf den Zeitraum von....... bis "heute" beziehen.
Ich würde mir einen typischen Auskunftsfragebogen vom Jugendamt runterladen und ihn bitten den auszufüllen und mit Nachweisen zu belegen,
Zusätzlich soll seine Mutter einen ausfüllen und mit Nachweisen belegen.
Da kannst Du Dich hinter dem Jugendamt verstecken, wenn er /die Mutter meinen, dass Dir das nicht zusteht.
Er soll Dir sagen, wann er den Schulabschluss voraussichtlich machen wird und eine Bestätigung der Schule vorlegen. Ich würde ihm ankündigen, dass ich zum Schulabschluss die eventuelle Unterhaltszahlungen einstellen werde, sofern kein neuer Nachweis vorliegt der seinen Anspruch belegt.
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Ich habe am Sonntag, nachts, folgendes an das Kind 1 geschickt:
Hallo,
ab deinem 18. Geburtstag sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Damit die jeweiligen Anteile korrekt berechnet werden können, benötige ich folgende Unterlagen:
1. Die letzten 12 Gehaltsabrechnungen deiner Mutter
2. Den aktuellen Einkommensteuerbescheid deiner Mutter
Ich werde dir meine entsprechenden Unterlagen ebenfalls zukommen lassen.
Zusätzlich brauche ich von dir:
3. Angaben zu deinem eigenen Einkommen
4. Eine aktuelle Schulbescheinigung mit dem voraussichtlichen Abiturdatum
Bitte sende mir die Unterlagen zeitnah zu, damit der Unterhaltsanspruch ordentlich geklärt werden kann.
>>> Bis jetzt keine Antwort...
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(14-07-2025, 03:32)Booster schrieb: - Kind 1 Ist 18,5 Jahre alt, mit der Volljährigkeit wurde der Unterhalt eingestellt
- Kind 2 ist 17 Jahre alt, bekommt 394€ (Niveau vom UHV)
- Alle Kinder wohnen bei Kindesmutter (soweit ich weiß)
Ist der Unterhalt für die Kinder tituliert? Wenn ja, in welcher Form?
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(Gestern, 10:10)PeterPP schrieb: (14-07-2025, 03:32)Booster schrieb: - Kind 1 Ist 18,5 Jahre alt, mit der Volljährigkeit wurde der Unterhalt eingestellt
- Kind 2 ist 17 Jahre alt, bekommt 394€ (Niveau vom UHV)
- Alle Kinder wohnen bei Kindesmutter (soweit ich weiß)
Ist der Unterhalt für die Kinder tituliert? Wenn ja, in welcher Form?
Nichts ist tituliert.
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Gestern, 19:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 19:23 von Theo.)
(Gestern, 01:01)Booster schrieb: >>> Bis jetzt keine Antwort...
Verständlich. Du hast keinen Anspruch darauf, Deine Einkommensauskunft erst dann zu geben, wenn Dir die Einkünfte der Mutter bekannt sind.
Zunächst besteht ein Auskunftsanspruch des Kindes gegen beide Eltern.
Wenn das Kind die Auskünfte hat, kann es die Berechnung durchführen (lassen). Erst wenn Du zur Zahlung aufgefordert wirst, kannst Du verlangen, dass Dir die Einkünfte der Mutter mitgeteilt werden, um die Berechnung überprüfen zu können.
Deshalb Tipp: Schicke Deine Unterlagen jetzt dem Kind zu.
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Ich sehe es nur zum Teil verständlich. Das Kind 1 könnte irgendwas schreiben, z.B.: mein Einkommen ist null Euro oder ich habe versucht die Schule anzurufen, aber sie ist geschlossen oder meine Mutter hat mir Ihre Dokument gegeben und ich kann dir diese zeigen oder wann schickst du mir deine Unterlagen über das Einkommen...
Ich bin mir 100% sicher, das Kind 1 und die Mutter waren oder sind sogar der Meinung, dass nur ich den Unterhalt wie bei Minderjährigen zahlen muss.
Wenn das Kind 1 jetzt zum Anwalt geht, dann macht es auf eigene Kosten und das macht so viel Spaß.
Ansonsten, ich bin bereit meine Unterlagen zu senden.
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(Gestern, 22:13)Booster schrieb: Ich bin mir 100% sicher, das Kind 1 und die Mutter waren oder sind sogar der Meinung, dass nur ich den Unterhalt wie bei Minderjährigen zahlen muss.
Ja, schon das erste Schreiben sieht stark danach aus.
Problem für dich ist: Das berechtigt dich keineswegs, den Schwachsinn des Unterhaltsrechts zu ignorieren. Im Gegenteil. Du solltest sogar besonders korrekt vorgehen, dann das Risiko ist gross, dass die enttäuschte Mutti dann doch zum Anwalt geht und dann werden dir deine Fehler gnadenlos aufgerechnet. Verhalte dich also rechtskonform, auch wenn dieses Recht gegen Väter gerichteter Schwachsinn ist.
Rechtskonform, das bedeutet die Punkte zu beachten die ich mehrmals und heute Theo genannt haben. Machs einfach. Das schadet dir keineswegs, sondern schützt dich vor einem teuren Nachspiel. Gib KEINEN Anlass zu einer Gerichtsklage gegen dich. Allein schon die Anwaltspflicht kostet dich enorm Geld.
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Den Unterhalt muss das Kind 1 einfordern, d.h. das Kind 1 geht zum Anwalt. Ich verstehe das so, wenn das Kind das macht, dann bekomme ich den Brief von Anwalt und auf diesen Brief kann ich immer selber reagieren und erst wenn es Richtung Gericht geht, dann brauche ich Anwalt. Oder sehe ich das falsch?
Die zweite Frage, wenn das Kind 1 heute oder morgen meine Unterlagen bekommt und dann mir die Unterlagen von der Mutter mit Angaben zum eigenen 0€ Einkommen schickt. Wie geht es weiter? Wer soll den Unterhalt berechnen? Das Kind 1 wird sowieso zum Anwalt gehe, um die Berechnung zu erstellen.
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Das Kind kann dich auch ohne weitere Anwaltsbriefe sofort verklagen.
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Aber die Frage ist geblieben. Wenn ich den Unterhalt berechne, dann wir das Kind 1 meiner Berechnung nicht glauben. Das Kind wird sowieso den Unterhalt woanders berechnen und prüfen lassen.
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Je korrekter dein Vorgehen, desto geringer das Risiko einer Klage. Wenn das Kind das einem Anwalt vorlegt, wird das Anwalt um so mehr Chancen sehen, je mehr Fehler du gemacht hast. Alles was das Kind vor einer Klage macht, kostet dich nichts, ist Sache des Kindes.
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Vor 4 Stunden
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 4 Stunden von PeterPP.)
(19-07-2025, 22:57)Booster schrieb: Einfach direkt die Fakten präsentieren, dass ich 1896 Euro verdiene, davon 394 Euro an das minderjährige Kind 2 zahle (und das hat Vorrang) und mir nur 52 Euro über dem Selbstbehalt für arbeitsbedingte Aufwendung bleiben. Damit das Kind 1 meine Leistungsunfähigkeit für den Unterhalt sieht. K1 dürfte noch bis mindestens zum Abi 2026 privilegiert sein und somit zusammen mit K2 im 1. Rang stehen. Wieso sollte dann der Unterhalt für K2 vorweg abzuziehen sein? Ich denke an Mangelfallberechnung und daran, dass K2 mit 394 € zu viel erhält. Zuviel gezahlten Unterhalt bekommt man in aller Regel nicht zurück.
(Gestern, 23:43)Booster schrieb: Das Kind wird sowieso den Unterhalt woanders berechnen und prüfen lassen. Ohne aktuelle Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vaters kann K1 seinen Umterhaltsanspruch nicht berechnen/prüfen (lassen). Der Vater befindet sich mit seinen Auskünften in Verzug!
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