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  Fragen für Sorge
Geschrieben von: YouKnowNothingJohnSnow - 03-04-2024, 14:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Liebes Forum,

ich habe ein Kind, dass kurz vor der Einschulung steht und das regelmäßige Gewalt seitens der Mutter erfährt, welche dabei zwar nicht diagnostiziert aber durch auch andere aktenkundige Vorfälle auch den Ämtern als zumindest stark auffällig und aggressiv bekannt ist. Ich gehe von einer erheblichen psychischen Störung seit Kindertagen aus.

Das zuständige JA hat von der Gewalt nun Kenntnis und sich geäußert, dass eine kurzfristige Verbringung zu mir erwogen wird und dazu mich und das Kind ohne die Mutter eigeladen. Es wurde klargestellt, dass dies nur den Übergang darstellt und ich danach klagen müsste. Es wäre auch nicht die erste Inobhutnahme. Es wäre nicht das erste JA, das aus verschiedenen Gründen mir dies anbietet.

Bislang konnte ich mein Kind regelmäßig ca. 40% der Tage haben. Die Betreuung durch mich findet nicht am Ort der Mutter statt. Diese wiederum plant zur Einschulung weiter wegzuziehen. Ich plane das Kind zu mir zu nehmen.

Ich habe nun 2 konkrete Fragen:

1. Wie gut schätzt Ihr die Chancen ein, wenn das JA mich unterstützt und die Ausfälle der Mutter weit über das übliche Maß gehen? Gibt es Erfahrungen damit?
Wie lange und teuer wird ein solcher Prozess?

2. Was sollte ich für ein Perspektivgespräch mit dem JA beachten? Klare Sprache und klaren Plan und sich nicht in Details verlieren?

Ich möchte nicht, dass mein Kind in einer von Gewalt und schwereren psychischen Ausfällen sowie Angst geprägten Umfeld groß wird und sehe dazu keine Alternative zu diesem harten Vorgehen.

Ich bitte um Eure Manöverkritik.

Liebe Grüße und Danke


Nachtrag.

Das Kind ist ehelich, wir sind geschieden ohne gesonderte Entscheidung zur Sorge.

Der Titel sollte wohl besser, Chance auf alleinige Sorge bzw. auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht lauten Wink

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  Fall meines Nachbarn
Geschrieben von: Zahlfunktion - 30-03-2024, 17:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Die Mutter und Vater sind zum Zeitpunkt der Betrachtung geschieden. Kind ist gemeinsames Kind.

Kind:
ist >18 und <25 Jahre alt, studiert und wohnt bei Kindesbesitzerin
erhält Kindergeld  (250 € ?) und wohl elternunabhängiges Bafög, in mir nicht bekannter Höhe (vmtl. max 511€)

Mutter
: geht als Angestellte arbeiten und bekommt vmtl. 3000€ Brutto und 2000€ Netto verdient.

In Bezug auf den Vater interessieren mich in drei Varianten, wie hoch bei ihm der Selbstbehalt mindestens sein könnte:

Variante1:
Der Vater ist ein Frührentner der auf Grund von Gebrechen eine Rente von 1400 € Netto bezieht.

Variante2:
Der Vater ist ein Frührentner der auf Grund von Gebrechen eine Rente von 1400€ Netto + 600€ Netto Dazuverdienst bezieht.

Variante3:
Der Vater ist ein reicher Arbeitnehmer, 3000€ Brutto und 2000€ netto verdient.

Lässt sich an Hand der Zahlen sagen was der Vater in Bezug auf den Kindesunterhalt für Freibeträge hat?

Ob und in welcher Höhe evtl. KUH ausgeurteilt wurde oder könnte, soll hierbei nicht diskutiert werden.

Die Summe die er in den einzelnen Varianten an KUH zahlen müsste, interessiert mich nicht. Die wird im Fall des Falles abgeurteilt wie sie aus geurteilt wird. Es geht hierbei um vorausschauendes Verhalten, bevor überhaupt erst größere Begehrlichkeiten entstehen.

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  Auskunftssperre / Sorgerechtsentzug bei 16/17 Jähriger
Geschrieben von: Nuffü - 21-03-2024, 07:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Moin mitleidende,

mich hat speziell gestern eine telefonische Mitteilung der Familienhelferin meiner mittleren Tochter aus dem Konzept gerissen und ich würde dazu gerne ein paar Meinungen und Ratschläge hören.

Kurz ein paar Fakten:
3 Kinder mit selber Frau ( 19j , 13w , 16w) zur 13 Jährigen gibt es Kontakt und sporadische umgänge. Zum 19j keinerlei Kontakt, nur per Anwalt wegen Unterhaltskrams. Es geht allerdings um die 16 Jährige, hier war der letzte Kontakt im Sommer 2023.

Trennung 2018 , Scheidung 2022 über langes anstrengendes Verfahren, danach direkt Versuchter Sorgerechtsentzug 2022 für die beiden Mädchen da ich eine Unterschrift für Psychologen aufgrund fehlender Informationen verweigerte, Sorgerecht habe ich behalten ( O-Ton Richterin: Da ich sonst erst recht keinerlei Informationen mehr bekäme ) und es sollte eine Familienhilfe installiert werden ( diese Hilfe wurde zwar beantragt, aber die installierte Hilfe die dort aktuell ist resultierte aus einem zweiten Antrag aufgrund Schulpflichtsverletzung, Suizidalität und Psychischer Probleme meiner 16j Tochter. Die erste auf die sich geeinigt wurde, wurde garnicht durchgeführt.

Die Schule war bisher sehr kooperativ, ich bekam Zeugnisse und auch per Email ein paar Zeilen wie sich meine Tochter entwickelt.

Die Mutter hält sich komplett raus und überlässt alles der 16 Jährigen, auch im Gespräch mit JA weigert sich die Mutter mir Informationen zu geben oder eine Zusammenarbeit.

Nun zum eigentlichen akuten Thema.

Im Februar gab es ein gemeinsames Hilfeplangespräch ( Tochter, Mutter, Familienhilfe, MA Jugendamt ), das ist erst nach viel Druck meinerseits zustande gekommen, permanente Nachfragen per Mail und schlussendlich das hinzuziehen der Jugendamtsleitung da teils keinerlei Reaktion und nur hinhalten vom JA Mitarbeiter kam.

In dem Gespräch wurde mir zum einen mitgeteilt das die Jugendhilfe bereits seid über einem Jahr dort tätig sei ( das war mir neu, es hieß immer der JA Mitarbeiter hat keinerlei Infos ), und das die Hilfe erfolge zeige und sich meine Tochter auf einem guten aber fragilen Weg befinde, sie dieses Jahr auf Ihren Hauptschulabschluss hinarbeite was sehr gut aussehe. Den Bericht der Familienhilfe dazu habe ich bis heute nicht zu Gesicht bekommen, man wollte diesen noch "korrigieren" und mir zukommen lassen.
Dann wollte meine Tochter mir etwas mitteilen, was sie schriftlich verfasste, sie brach heulend ab und der JA Mitarbeiter übernahm.
Über den Brief wurde mir mitgeteilt das sie keinerlei Kontakt zu mir möchte, sie habe Angst vor mir, sie fühle sich von mir gestalkt da ich sie an ihrem Geburtstag und Sylvester über 20 Mal versucht hätte anzurufen.

Ich habe mein Unverständnis zum Ausdruck gebracht, da ich die Angst nicht nachvollziehen könne, das ich sie an ihrem Geburtstag angerufen habe habe ich bestätigt was ich nicht verwerflich finde, alles andere habe ich von mir gewiesen da keinerlei Beispiele genannt wurden.
Meine Tochter verließ nach Kurzer Zeit auch heulend den Raum und das Gespräch ging ohne sie weiter.

Es wurde sich letztlich geeinigt das falls meine Tochter damit einverstanden sei, die Familienhilfe die Informationsweitergabe Monatlich an mich übernimmt und auch als Schnittstelle zur Mutter und Schule fungiere für eventuelle Unterschriften. 

Jetzt nach einem Monat Funkstille hatte ich mal nachgefragt wie der Status sei. 
Erst hat der JA Mitarbeiter geantwortet das meine Tochter nicht über Schulische Entwicklungen und das Hilfeplangespräch sprechen möchte und ich keine Informationen darüber erhalte solle. Ich habe dann nochmal nachgefragt ob ich das richtig verstanden habe, da es ja anders besprochen wurde, und die Alternative aufgezeigt, das ich mir dann die Informationen wieder direkt von der Schule holen müsste. Darauf gab es keine Reaktion bisher.

Jedoch hat mich die Familienhelferin direkt angerufen und mir auch mitgeteilt das meine Tochter nicht möchte das ich 
1. irgendwelche Informationen von der Familienhilfe, der Schule oder sonstwem erhalte
2. meine Tochter eine Auskunftssperre anstrebt und einen Entzug des Sorgerechts möchte

Die Familienhelferin hätte alles versucht, aber meine Tochter so die Aussage sei sehr klar in ihrem Willen und da sie 16 sei wäre dieser Wille nun mal zu respektieren.
Meine Tochter wolle mir das in einem Persönlichen Gespräch beim Jugendamt, so auch mitteilen. Das wollte die Familienhelferin mir nur netterweise mitteilen.

Ich musste da noch einmal nachhaken da ich die Sinnhaftigkeit nicht verstehe, und habe dann angemerkt, das ich alleine Unterhaltsrechtlich schon Informationen benötige vorallem wenn meine Tochter im Sommer ihren Schulabschluss hat. Und wenn ich keine Informationen erhalte, wäre der Unterhaltsanspruch nicht gegeben.

Sie meinte plötzlich das meine Tochter auf den Unterhalt verzichten würde und die Familie das so hinbekommen wolle, sie möchte einfach damit abschliessen, aber das müsste in einem weiteren Gespräch geklärt werden. Ich habe gesagt, das ich mir nicht vorstellen kann, das dort auf 520€ Unterhalt verzichtet würde, und ich möchte vermeiden meine Tochter in eine künftige Unterhaltsverhandlung zu ziehen die unweigerlich kommen würde wenn ich keine Informationen mehr bekomme.


Was meint ihr dazu ? Ich konnte zu einer Auskunftssperre in diesem Zusammenhang wenig finden und die Sinnhaftigkeit erschließt sich mir auch nicht ausser wenn Gewalt im Spiel wäre. Auch einen Sorgerechtsentzug mit aktuell 16 ( wird im September 17 ), kann ich nur schwer nachvollziehen. 
Ich gehe davon aus, sollte das so beantragt werden, würde Kindeswohlgefährdung als Grund vorgeschoben werden ( Suizidversuche, Klinikaufenthalte, Depression, sowie Irgendein Vorfall der regelmäßig genannt wird aber nicht gesagt wird was das sei, Stalking wegen der Anrufversuche am Geburtstag )  . Von 2020-2023 bestand kein Kontakt, 2023 war etwas Kontakt und paar Unternehmungen und dann aus heiterem Himmel Kontaktabbruch wieder.

Ich wüsste momentan nicht wie ich mich auf ein neues Gespräch mit denen vorbereiten könnte, oder wäre es zulässig einen Anwalt mitzunehmen ? Denn Chancengleichheit gibt es hier ja nicht mehr. Die gefahr das ich was sage was mir dann anschliessend zum Verhängnis wird ist doch recht hoch bei der Brisanz. Ich weiss zwar durchaus mich zu wehren und auch auf unangenehme Fragen nicht einzugehen, aber trotzdem ist die Gefahr vorhanden.

Was meint ihr in diesem Zusammenhang mit dem Unterhalt, könnte sie wirklich darauf verzichten ? Titel Herausgabe wäre selbstverständlich ( Ist eh befristet bis zum 18. ) 

Meine Innere Verschwörungsuhr sieht da noch ein paar andere Zusammenhänge, meine Tochter hat seid langem ADS und auch einen Pflegegrad, ich könnte mir vorstellen das da dann versucht wird in diese Richtung mehr zu beantragen wenn ich raus wäre, sowas wie Vormund ? Alleine nicht lebensfähig ?
Ich sehe das weil ich den gesamten Zusammenhang betrachte und was bisher alles lief, ich mag mich gerne irren aber bin auch gerne vorbereitet.

Wenn ich das Sorgerecht abgebe oder verliere, wird es doch sicherlich deutlich schwieriger für mich, gerade Unterhaltstechnisch oder ? Müsste dann ja erst recht über Anwalt und Gericht gehen ? 

Ist etwas viel geworden, aber ich hoffe ihr seht es mir nach und könnt ein wenig unterstützen.

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  Kindesmutter will nach 13 Jahren Blockade Umgang
Geschrieben von: WalterWhite - 12-03-2024, 12:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo in die Runde,

folgende Situation, schon lange geschieden, 1 Sohn, mittlerweile 13 Jahre alt. all die Zeit Blockadehaltung seitens der Kindesmutter hab ihn seit dem 1 Lebensjahr nicht mehr gesehen. Jeder Kontaktversuch endete für mich in einer Wand aus Beleidigungen. In regelmäßigen Abständen hat sie mich von Anwältin und Jugendamt kontrollieren lassen und ist für alles erdenkliche direkt den Rechtsweg gegangen.

die letzten Male ist sie grandios gescheitert, weil die Einkommen in Genos geparkt sind Smile . auf Papier bin ich pleite

heute hat mich ein Mitarbeiter von JA angerufen und mir erzählt, dass die Kindesmutter sich Umgang zwischen mir und meinem Sohn wünscht. das hat mich etwas kalt erwischt. Ich sagte dem MA dass mir nach all den Jahren so eine Entscheidung nicht einfach fällt und ich darüber nachdenken muss.


hat jemand von euch eine ähnliche Situation?
Wie geht sowas in der Regel aus?
Was bewegt eine Mutter, die ihr Kind des Vaters beraubt, dazu sich um 180° zu drehen? 

bin gespannt auf eure Antworten

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  fehlende Mitarbeit
Geschrieben von: Aufstieg - 06-03-2024, 11:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Mein Anwalt verweigert die Mitarbeit. Ich möchte das er einen Vergleich ausarbeitet. Er verweigert dies. Was sind meine Möglichkeiten?
Anwaltswechsel kommt nicht in Frage, wegen der hohen Kosten.

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  Hinzuverdienst während eines Studiums im Volljährigenunterhalt
Geschrieben von: ArJa - 05-03-2024, 01:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen.

Nach einigen Jahren relativer Ruhe habe ich mal wieder eine konkrete Frage an die Community.

Zur Situation : Meine 21-jährige Tochter studiert im sechsten Semester Lehramt Sek. II.  Wenn alles gut und planmäßig läuft, wird
sie im Herbst ihren Bachelor Abschluß machen und sich dann auf ihren Masterabschluß konzentrieren. Finanziell geht es ihr im Verhältnis relativ gut.
Sie wohnt bei ihrer Mutter im Haus und pendelt die 20 km zur Uni.

Bei einem Bedarf von gerundet 1050 € mtl. bezieht sie das Kindergeld für sich und hat noch bis Herbst 24 eine Stipendienzusage von 300 € mtl, die dann voraussichtlich wegfallen wird. Zudem arbeitet sie noch auf NV Basis im Handel und hat noch einige Nachhilfeschüler. Ich zahle ihr nur noch 250 € im Monat Volljährigenunterhalt ( mittlerweile deutlich gemindert aufgrund meines reduzierten Renteneinkommens ), ihre Mutter arbeitet ebenfalls noch Vollzeit und hat in etwa das gleiche Nettoeinkommen wie meine Pensions-/Rentenhöhe. Insgesamt schätze ich das Nettoeinkommen meiner Tochter z.Zt. auf rund 1400 - 1500 € im Monat. Die Nebenverdienste habe ich bei meinen Unterhaltsberechnungen in den letzten Jahren nie berücksichtigt, da sich Studenten ja voll auf ihr Studium konzentrieren sollen.... Soweit zur aktuellen Lage.

Nun gibt es aufgrund des eklatanten Lehrermangels in NRW für Lehramtsstudenten mit Bachelorabschluß die Möglichkeit neben dem Masterstudium als Aushilfs-/Vertretungslehrer im Schuldienst zu arbeiten. Das würde meine Tochter gern machen,Nachhilfe und Aushilfe im Handel würden dann beendet. Sie würde dann zwischen 10-15 Stunden wchtl. im Schuldienst arbeiten und dennoch weiterhin ihren Master als Studentin weiterverfolgen. Die genauen Einkünfte kann ich zwar noch nicht abschätzen, sie dürften allerdings deutlich über der SV Freigrenze liegen.

Die konkrete Frage ist : Besteht für mich weiterhin Unterhaltspflicht ?

Gruß
ArJa

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  Empfehlung fuer Anwalt Fachgebiet Unterhalt mit Auslandsbezug
Geschrieben von: Dassault - 03-03-2024, 15:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo Miteinander.

ich bin der Suche nach einem Fach Anwalt der rutinert und erfahren mit Kindesunterhalt ist wenn es sich um Auslandsbezug handelt.
In meinem Fall Vater im Ausland lebend - Kind in Deutschland.

Ich habe seit ein paar Jahren wieder angefangen an die UVK zu überweisen. 
Allerdings bleibt von Anfang an die eigentlich zu berücksichtigende Kaufkraftparitaet und Kursentwicklung zum Euro vollständig unberuecksichtigt. Gerade letzteres hat sich  in den letzten 10 Jahren derart ungünstig entwickelt das ich für den gleichen Betrag jetzt 70% mehr zahlen muss als eben vor 10 Jahren. Einfach so...


Ich habe zwar von Anfang an darauf deutlich hingewiesen aber dann doch darüber hinweg gesehen da das Verhältnis zur UVK ansonsten relativ entspannt ist und die mich ansonsten in Ruhe lassen.
Eine Berücksichtigung dieser Faktoren ist obligatorisch. Schon aus Grundgesetzlichen Gründen der Gleichbehandlung.

Mir wurde im Juni 2023 dann endlich zugesagt sich darum zu kümmern, ich wurde aber immer wieder auf Nachfragen vertröstet. April diesen Jahres solle dann endlich was konkretes kommen...
Ich gehe davon aus das genau das nicht passieren wird und befasse mich jetzt damit das selber zu veranlassen.

UVK hat ja keinerlei Chance, vielleicht reicht es schon wenn der Brief eines Anwaltes bei denen reinflatert.
Für mich erweist es sich jedoch wider aller Erwartung als sehr schwierig jetzt einen geeigneten Anwalt mit ausreichend Erfahrung (am besten in Mitteldeutschland) zu finden.
Und der nicht fürs "erste Beratungsgespraech" wo man die Sachlage schildert, vorab 200€ bezahlt um dann zu hoeren das der "Fachanwalt" dann doch keinerlei Ahnung hat um was es geht.

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  Ku für Student
Geschrieben von: Bumpi - 14-02-2024, 23:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo...
Habe mal folgendes gehört...

Situation..
Tochter studiert..endet mit Bachelor..vielleicht Master...
Dauer noch 3 bis 5 Jahre..
Hat eigene Wohnung am Studienort...Bedarf 930 Euro..bekommt Kindergeld und Bafög..
Ex nicht leistungsfähig...
Habe einen statischen Unterhaltstitel gegen mich aus Minderjährigen Zeit..zahle im unteren 3 stelligen Bereich..kann Ich gut verkraften..jetzt die Frage..
Stimmt es, wenn in naher Zukunft Ich auf Grund von was auch immer mehr zahlen müsste sls jetzt, das Ich trotzdem auf meinen Zahlbetrag stehen bleibe und mir keine Erhöhung mehr droht..Oder stimmt das nicht.  
Hat mir so jemand erzählt.. 
Gründe waren ja Wegfall Kindergeld..Bedarfssatzerhöhung usw. 
MfG
Bumpi

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Rainbow In Luft auflösen
Geschrieben von: Prellersohn - 14-02-2024, 01:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Endlich bin ich hier — an der richtigen Stelle — habe lange Zeit gesucht.

Zu meiner Kurzgeschichte: Ich bin dem süßen Duft einer Osteuropäerin erlegen. Dann kam der bittere Nachgeschmack — landläufig bekannt als Pillenschwindel. 

Das Kind nun auf der Welt wurde ich erst angelockt, um dann angebliche Beiträge zu zahlen, obwohl die Kleine von Anfang familienversichert war. Ich weigerte mich also Summe x zu zahlen. Dann kam die Aussage, dass wenn ich nicht zahle auch mein Kind nicht sehen darf.

Mit der Zeit hab ich mich damit abgefunden. Auch weil ein RA teuer ist und die Gerichte aus fehlgeleiteten politischen Motiven der Mutter mehr Rechte einräumen. Aber das JA, das Unterhalt vorschießt schwebt über mir wie ein Damoklesschwert. Ich konnte aus bekannten Magazinen für Männer aber herausfiltern, dass es Mittel und Wege gibt erstmal unter dem Radar zu fliegen.

 So machte ich erstmal eine Ausbildung, die ich leider bei der Abschlussprüfung nicht bestand. Das ebnete mir den Weg für ein Studium, das ich aufgrund eines Unfalls nicht beenden konnte. Der Unfall hatte mich so aus den Socken gehauen, dass ich erstmal arbeitslos und in der Klinik für ein Jahr war. Vor dem Unfall konnte ich die Abschlussprüfung erfolgreich bestehen. Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch Angst, dass es ein Zentralregister für Ausbildungen gab. Denn dann hätte mich das JA. Ich konnte aber glücklicherweise ein weiteres Studium beginnen. Mein Ziel war es den bestmöglichen Abschluss zu machen und den Steuerzahler dafür noch richtig dafür bluten lassen. Nicht jeder kann das Glück haben und in ein solches Land geboren werden.

Ich schätze, dass ich bis Ablauf der Regelstudienzeit erstmal meine Ruhe habe. Tatsächlich bin ich aber wieder im Krankenstand und habe ein tolles Jobangebot im EU-Ausland. 

Was würdet ihr mir als Erfahrene raten? Ich will alle Spuren verwischen, deshalb löse ich mein Girokonto auf. Gehaltszahlungen sollen auf das Konto von Familienangehörigen fließen. Ich würde mich offiziell abmelden mit dem Grund auf Reisen gehen zu wollen auf unbestimmte Zeit. Im fremden Land soll die neue Lebenspartnern die Wohnung anmieten. Einer Meldepflicht dort will ich nicht nachkommen, um keine Spuren zu hinterlassen. Was muss ich der Personalabteilung in der neuen Firma am besten sagen, damit ich hier keine Spuren hinterlasse?

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  Abänderung KU Titel
Geschrieben von: emre - 10-02-2024, 12:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (63)

Hallo zusammen,


ich habe mal wieder ein Thema mit meiner Ex (so wie die meisten :-)).
Ich bin seit Januar 2023 geschieden und in diesem Zuge hatten wir im August 2022 eine Scheidungsfolgevereinbarung beim Notar beurkunden lassen. Ich habe zwei Kinder im Alter von 15 und 17 Jahren. In einer Scheidungsfolgevereinbarung hatten meine Ex und ich den KU von 750 pro Kind bis zum Abiabschluss vereinbart. Also ein statischer Unterhalt. Zusätzlichen haben wir noch folgende Formulierung in die Vereinbarung eingebracht:
"Die Erschienene zu 2 (meine Ex) erhebt bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Anspruch auf Offenlegung der Einkünfte oder Anpassung der Unterhaltsforderung"

Jetzt weiß ich nach der Selbstrecherche, dass der stat. Titel abgeändert werden. Aber meine Frage ist, ob der Passus als Freistellungsvereinbarung meiner Ex mir Gegenüber zu verstehen sein könnte. So könnte ich zumindest die Erhöhung des KU von meiner Ex zurück fordern.

Wie sind eure Meinung zu meinen Chancen?

Gruß
Emre

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