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  Einschätzung: muss ich im Ernstfall zahlen oder nicht?
Geschrieben von: NewMetal85 - 08-09-2024, 08:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo Forengemeinde,

ich möchte kurz meine aktuelle Betreuungs- und Finanzsituation darlegen und frage mich, ob ich bei einer Stundenerhöhung von aktuell Teilzeit in Vollzeit Zahlmeister werde oder nicht:

ich verdiene aktuell in Teilzeit (Attest zum Glück vorhanden) um die 1300 Euro. Ich würde gern Vollzeit machen und hätte dann um die 2300 Euro netto. Die Ex verdient um 3000 Euro netto zzgl. Kindergeld. Aufgrund des Mehrverdienstes der Ex bin ich ja aktuell raus aus der Zahlpflicht.

Ich betreue zwei Kinder aktuell wie folgt: 3 Werktage (meist Di, Mi und Do) + jedes zweite Wochenende von Samstag früh bis Sonntag Abend. In der Woche gehen die Kinder von der Kindsmutter aus zur Schule, ich hole sie gegen Mittag oder Nachmittag von der Schule ab (je nach Stundenplan) und bringe sie abends 19 Uhr zurück. In der Woche (außer am WE) übernachten sie also bei der KM.

Bin ich aufgrund der häufigen Betreuungstage und dem Mehrverdienst der Ex raus aus der Zahlmeisterrolle? Was meint Ihr?

Danke!

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  Besteht Anspruch auf KU nach Ausbildung
Geschrieben von: Klaus84 - 05-09-2024, 00:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo Zusammen

Ich habe ein Anliegen zum Thema Kindesunterhalt ab dem 18. Lebensjahr.

Meine Tochter, die keinen Kontakt zu mir will, dafür aber zu meiner Geldbörse, ist 21. Jahre jung und hat im Juni 2024 ihre Ausbildung zur "staatlich geprüften Sozailassistentin" absolviert. In einem Schreiben vor zwei Tagen teilte sie mir mit, dass sie mir das Abschlusszeugnis beifüge und nun ihr weiterer Weg seit August 2024 die Ausbildung zur Erzieherin mit zusätzlichem Fachabitur ist. Sie hat ihr Unterhaltsrecht für sich leider zu spät erkannt und die Unterhaltsberechnung erst im Januar 2024 beantragt. Nach ein paar Briefen und eingereichten Unterlagen folgte ein letztes Schreiben vom Jugendamt mit der Überschrift "Vorschlag Unterhalt für Volljährige"und einer Berechnungstabelle. Da ich keine Kontodaten weder vom Amt noch von meiner Tochter erhalten habe, konnte ich demnach auch keinen Unterhalt zahlen. Ich bekam bis jetzt von ihr keine Information über die Kontodaten oder über eine Zahlungsauforderung.

Mir ist bewusst, dass sie unterhaltsberechtigt ist, aber was kann ich mit dem Schreiben vom Amt anfangen? Die Mitarbeiterin damals meinte zu mir am Telefon, dass dies nur ein mögliche Richtung sei.

Des Weiteren würde mich interessieren, ob die Ausbildung zur Sozialassistentin als Erstausbildung zu werten ist. Nach ein paar Nachforschungen und gelesenen Beiträgen hier im Forum ist die Rede von einer Erstausbildung, wenn nach mindestens 12 Monaten eine Abschlussprüfung erfolgte. Da sie ja nun die Möglichkeit hat Geld verdienen zu können, wäre in meinen Augen die Ausbildung zur Erzieherin nicht mehr Bestand der Unterhaltspflicht. Oder liege ich da falsch?
Meine Tochter hat den Realschulabschluss erlangt und dann 2 Jahre nichts gemacht. Erst mit 19 begann sie die Ausbildung zum Sozialassistenten.

Ich persönlich bin es leid nur der Zahlemann zu sein, da ich seit dem 3. Lebensjahr nichts von meiner Tochter mit erleben konnte. Ich hatte mit all dem bis Anfang diesem Jahr abgeschlossen und musste nun feststellen, dass es irgendwie kein Ende findet. Daher hoffe ich hier auf ein wenig Erfahrung, die mir weiterhelfen kann.

Vielen Dank im Voraus

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Lightbulb Es wird Zeit
Geschrieben von: Götterspeise - 24-08-2024, 09:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo miteinander, 

Sitze grade im Zug am Handy und habe mal etwas Zeit. 
Des Forum kenne ich erst seit ein paar Tage durch Google und finde es sehr toll. Viel besser, als alles andere auf was ich gestoßen bin. 

Ich bin Mitte 30, Master und gutes Gehalt und leider ein Kind mit einer Filipina. Das Kind ist toll. Darum geht es nicht. Wir sind nicht verheiratet. Gott sei dank. 
Sie ist mit Kind seit 2020 in D und wohnt in meiner Wohnung. Seit 2020 sind wir getrennt. Dann kam Corona usw und ich wollte Zeit geben und auch des Kindes wegen nix überstürzen. Was für ein Fehler. 
Ich bin leider jmd, dem es schwer fällt Klartext zu reden. Ich habe Angst des Kindes wegen und drücke mich auch immer. 

Es gibt psychische und physische Gewalt. Sie ist launisch, wirft Sachen und sagt wenn ihr Leben schlecht ist dann wird sie meins auch mitreißen. Ich muss sie loswerden. Das Kind liegt mir extrem am Herzen. Sie hat das alleinige Sorgerecht. Vaterschaft habe ich anerkannt. 

Ich glaube sie will immernoch mit mir wieder zusammen kommen. Das lehne ich ab. Ich danke das hat etwas mit Gesicht wahren zu tun. Ich verstehe nicht wieso sie nicht auszieht. Sie droht manchmal mit Polizei , die war schon öfters da. Ich hab nie etwas gemacht. Alles wurde immer wieder fallen gelassen. 

Letzte Woche hatte sie alles gepackt und wollte ins Frauenhaus, hatte dort schon einen Platz. Nun wieder nicht. 
Ich muss dazu sagen ich habe schon eine neue Freundin. Die ist anders, steht mit beiden Beinen im Leben usw. Das will die alte natürlich auch nicht. Die Frau ist absolut schrecklich. Was habe ich mir nur jemals dabei gedacht. So dumm. Unfassbar. 

Ich war auch schonmal 6 Monate ausgezogen. Das ist finanziell hart und die Wohnung befristet. Ich sehe es auch nicht ein wieso ich dann Fixkosten von 3 k haben soll. Aber vllt ist das mein Erbe aus der ganzen Sache. 
Ich hätte sie nie hier her bringen sollen. Jeder der das liest. Macht den Fehler nicht. 

Aber ich ziehe in den Krieg und muss taktisch denken. Und das ganze am besten so dass es dem Kind gut geht dabei. Möglichst. Step by step. 

Gibt es jmd hier mit ähnlichen Probleme, der schon weiter ist als ich. 
Die alte ist psychisch gestört, Eifersucht etc. dazu Stimmungsschwankungen und alles. 
Wie gesagt davor hatte ich in keiner Beziehung Probleme. Und wenn es nicht mehr ging dann ciao. 
Jetzt ist es Kind da gut, trennen sollte man sich trotzdem können. 

Früher hat sie oft verstörende Sachen geschrieben. Selbstverletzung etc. kommt auch dazu. Sie ist psychiatrisch angebunden. Glaube aber vieles ist nur Show. Chamäleon und Drache in einem. 

Viele Grüße und alle

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  Kindertagesgeldkonto und Kinderunterhaltszahlungen
Geschrieben von: itler - 24-08-2024, 00:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo zusammen, 

Noch einen andere Frage: Ich habe vor der Trennung das Geld auf Kindertagesgeldkonto für das Kind geparkt. Das Konto wurde von beiden Eltern auf die Name des Kindes eröffnet und XK€ allein eingezahlt. Ich habe ggf. "zu viel" eingezahlt.  Bald kommt ein Trennung bzw. Scheidung. Kann ich das Geld vom Kindertagesgeldkonto für zukünftige Kinderunterhaltszahlungen verwenden? Macht es "Sinn" vor der Trennung ein Teil des Geld vom Kindertagesgeldkonto zurück auf Referenz- / mein Girokonto zu überweisen?
Ich weiß das Kind ist ein Kontoinhaber und ich / Eltern verfügen nur das Geld....

Any ideas?

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  Jugendamt fordert Auskunft
Geschrieben von: paint - 22-08-2024, 11:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (44)

In der vergangen Woche bekam ich vom Jugendamt die Aufforderung zur Offenlegung meiner Einkünfte.
Hier im Forum habe ich nun schon einiges gelesen und würde mich nun wie folgt verhalten.

- Erfassungsbogen nicht ausfüllen, stattdessen nur einen formlosen Brief schreiben.
- Gehaltsnachweise schwärzen (Arbeitgeber, Kontonummer, Sozialversicherungsnummer)

Um das Nettogehalt möglichst zu drücken würde ich Nachweise über meine private Altersvorsorge, Riester-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung dazu packen. Außerdem bin ich priv. versichert, hier würde ich den jährlichen Beitragsnachweis übersenden.

Ist es notwendig darauf hinzuweisen, dass diese in Abzug gebracht werden müssen?

Von meinem Aktiendepot würde ich die monatlichen Zinszahlungen und Dividenden in Form der monatlichen Auszahlungen nachweisen.

Auf meinen Gehaltsabrechnungen, werden verschiedene Positionen verrechnet... Auszahlungen für dienstliche Fahrten mit priv. PKW, Verpflegung in der Kantine, Gewerkschaftsbeitrag, betriebl. Altersvorsorge.
Sollte ich darauf hinweisen, dass das entsprechende zu berücksichtigen ist oder erst einmal die Berechnung abwarten?

Was gibt es sonst noch zu beachten?

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  Wohin mit dem Haus?
Geschrieben von: itler - 21-08-2024, 19:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (32)

Ich habe ein Haus nach dem Heirat gekauft. Im Grundbuch stehe nur ich. Das Haus ist abbezahlt. Jetzt droht mir die Scheidung.
Kann ich das Haus verkaufen? Wem gehören der Erlös?
Falls das Haus nah der Trennung vermietet wird - gehört die Miete mir oder wird mir und meine Ex-Frau zugeordnet?

Danke für die Tipps!

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  Wohnvorteil mit Mitbewohner
Geschrieben von: behrens79 - 19-08-2024, 13:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,

zunächst einmal Lob und Anerkennung für diese sehr informative Seite.

Folgender Fall:

Wie verhält es sich beim Wohnvorteil, wenn ich ein Zimmer meines Hauses untervermietet habe.
Es handelt sich um ein 140m² EFH . Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir bewohnt ein ca. 20 m² großes Zimmer.
Er hält sich jedoch im gesamten Haus auf. Nutzt das Bad , die Küche etc. Also quasi wie eine WG.
Es gibt noch keinen Mietvertrag ( dies wäre allerdings kein Problem ), wir haben lediglich die Vereinbarung , dass er ab und an den Kühlschrank füllt.

Vielen Dank für eine Antwort bzw. Anregungen .

LG

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  Ziel: Wechselmodell
Geschrieben von: MrBean - 18-08-2024, 15:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Vor etwa drei Jahren wurde das ABR auf meine Ex übertragen und mir ein erweiterter Umgang zugesprochen. Damals lebten wir noch in einer Wohnung und ich hatte Wechselmodell beantragt. Das Kind hat sich damals einmal gegenüber dem Richter und einmal gegenüber dem Verfahrensbeistand für gleich viele Tage bei Papa wie bei Mama ausgesprochen. Die Begründung des Gerichtes, warum es kein Wechselmodell gibt, war die Zerstrittenheit der Eltern, die meine Ex in jedem Anwaltsbrief behauptet hat. Übrigens ist sie damals mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht in der Hand und vollem Auto von Hab und Gut in ein Frauenhaus gefahren, was zwar unbegründet und absurd ist, sie aber wieder vor Gericht als Beweis für unsere Zerstrittenheit bringen wird. Ich glaube, die ließen sie da auch nur eine Nacht bleiben.

Seitdem sind nun drei Jahre vergangen, das Kind ist 8 Jahre alt. Ich wohne nur wenige hundert Meter von der Kindesmutter und der Schule entfernt. Die Übergaben gibt es nur selten, da ich das Kind aus der Schule direkt abhole und dahin bringe. Streit mit der Mutter gibt es nicht, allerdings findet die Kommunikation auf ihren Wunsch größtenteils per Mail statt. Die Kommunikation ist sachlich und ohne irgendwelche Beleidigungen. Manchmal kommt sie mit irgendwelchen Beschuldigungen, auf die ich entweder nicht oder freundlich reagiere. Anrufe nimmt sie nur an, wenn das Kind bei mir ist. Auch geht sie nicht zusammen mit mir zu einem Elternsprechtag, sondern lässt sich immer einen Extratermin geben. Seit drei Jahren sagt mir das Kind alle paar Monate, dass es mehr Zeit mit mir verbringen möchte. 

Tatsächlich würde schon ein Tag in der Woche mehr bei mir das Wechselmodell bringen und wenn es der richtige Tag ist, dann würde das sogar weniger Wechsel zwischen den Haushalten als jetzt bedeuten.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob es evtl. an der Zeit wäre, einen erneuten Antrag auf das Wechselmodell einzureichen. Andere Idee wäre erstmal zu versuchen über das Jugendamt irgendwie den Kindeswillen zu dokumentieren. Sie also um Vermittlung zu bitten, sodass das Kind mal befragt wird. Dann könnte ich z.Bsp. in einem Jahr zum Gericht mit dem Argument, dass das Kind seit mehreren Jahren nachgewiesenermaßen mehr Zeit mit dem Vater verbringen möchte und die Nichterfüllung des Wunsches das Kind im Aufbau seiner Selbstwirksamkeitserwartung verletzt. 

Was meint ihr zu dem Ganzen? Zusätzlicher Antrag auf die Wiederherstellung des ABR wird nichts bringen, wenn ich das richtig verstehe, oder?

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  private Altervorsorge um UH zu minimieren
Geschrieben von: 08/15 - 12-08-2024, 20:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Moin.

Ich zitiere die FAQ:
Zur privaten Altersvorsorge urteilte der BGH in Aktenzeichen XII ZR 123/00 am 19.03.2003 sowie in XII ZR 111/08 vom 27.5.2009, dass 4% des Bruttoeinkommens eines Arbeitnehmers für private Altersvorsorge verwendet werden dürfen, die gesamte Altersvorsorge darf bis zu 24% vom Gesamtbruttoeinkommen betragen. 

Die 4% hab ich gefunden, aber nicht die totalen 24%? Woher stammt diese Zahl? Ist das gängige Rechtspraxis?
Im Moment sind ja die Beiträge AN und AG auf 18,6% zusammen für die gesetzliche Rente, wenn ich da 4% drauflege, lande ich bei 22,6%. Das entscheidet bei mir zwischen Stufe 6 oder 5, wenn es 24% sind. 

Merci vielmals.

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  Notarielle Beurkundung zum Kindesunterhalt sinnvoll?
Geschrieben von: Dionysos - 09-08-2024, 18:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich wäre euch sehr dankbar für einen Rat!

Folgende Situation:
Ich, Mitte 30, sicheres Nettoeinkommen von knapp 4000, vor kurzer Zeit ungewollt ein Kind mit Freundin gezeugt; sie hat ebenfalls ein sicheres Einkommen.
Es handelt sich aber nicht gerade um eine besonders "stabile" Beziehung.
Macht es Sinn, eine notarielle Beurkundung hinsichtlich des Kindesunterhaltes zu machen und den Unterhalt darin im Innenverhältnis auf den Mindestunterhalt zu begrenzen? Sie würde es machen, möchte aber im Trennungsfall auch auf jeden Fall das Kind bei sich. Habe mich erkundigt und im Innenverhältnis ist sowas wohl möglich.

Aber: Sollte man das überhaupt machen oder sollte man es im Trennungsfall dann einfach drauf ankommen lassen und weniger zahlen?
Was passiert, wenn ich einfach immer stur den Mindestunterhalt zahle? Ich möchte gerne die Verhältnisse des Kindes sichern, aber ich möchte nicht unnötig an die KM abdrücken müssen.
1. Würde sie sich überhaupt mit mir wegen 150-200 Euro mehr mit mir "anlegen"?
2. Wie schnell bekäme ich rechtliche Probleme, wenn ich weniger, aber zumindest den Mindestunterhalt zahle?

Danke euch vielmals!

Beste Grüße
Dionysos

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