13-01-2010, 22:15
(13-01-2010, 19:18)goldhamster schrieb: Nun wird mein Kind demnächst 18 ...Dann ist es verpflichtet, Dir Auskunft über die eigenen Verhältnisse zu geben. Wenn kind 18, dann ist die KKB aussen vor. Nun hat Babylein selbst Verantwortung zu übernehmen und darf Dich als Vater verklagen. Wie sieht´s denn so Zwischenmenschlich aus?
Bevor Gerichten oder Rechtsanwälten unnötig Geld in den Rachen geworfen wird, sollte jeder versuchen, dieses zu vermeiden. Dieses gilt auch für angehende 18-jährige!