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  Situation in der Schweiz
Geschrieben von: lordsofmidnight - 14-01-2009, 11:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (58)

In der Schweiz bewegt sich was beim Thema Sorgerecht. Väterrechts-Schlußlichter sind dann künftig Deutschland und Österreich.

http://www.20min.ch/news/schweiz/story/M...r-13487716

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  Situation in Belgien
Geschrieben von: p__ - 21-12-2008, 20:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Dazu einiges hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...13#pid4013

Weitere Informationen: Die letzte Reform gab es 2006. Darin enthalten:

- Abschaffung der Schuldfrage
- Der Unterhalt darf ein Drittel des Einkommens des Unterhaltspflichtigen nicht übersteigen, die Dauer des Bezugs wird an die Dauer der Ehe gekoppelt.
- Kinderbetreuung wie in Frankreich, Mütter können und müssen arbeiten.
- Der Unterhaltsempfänger muss sämtliche sozialen Beihilfen ausschöpfen, was unterhaltsmindernd wirkt. Genau umgekehrt wie in Deutschland. Auch Sozialgeld wird vom Unterhalt abgezogen.

70% der Scheidungen sind Konsensscheidungen. Das Verfahren ist einfach und das geht auch, wenn Kinder vorhanden sind.

Auszüge aus einem Artikel aus dem "Grenz-Echo"

Grenz-Echo

Gleichmäßig abwechselnde Beherbergung des Kindes wird das bevorzugte Modell
Mama und Papa teilen sich das Sorgerecht halbe-halbe

Von Gerd Zeimers

(...)
Dann wird das belgische Familienrecht, das ohnehin schon als eines der familienfreundlichsten gilt, um eine Maßnahme reicher sein, der für Kinder die beste aller Nach-trennungssituationen sein könnte. Dies meinen zumindest Experten.

Laut der zurzeit geltenden Gesetzgebung entscheidet bei einer Ehescheidung der Richter von Fall zu Fall, bei welchem Elternteil das Kind wohnen darf. Wie in Deutschland wurde auch in unserem Land bis vor wenigen Jahren in den meisten Fällen der Mutter die Beherbergung des Kindes zugesprochen, während der Vater das Besuchsrecht erhielt. Dies war in der Regel jedes zweite Wochenende, manchmal noch ein zusätzlicher Tag in der Woche (mittwochs) sowie zur Hälfte der Schulferien. Heute sieht jeder ein, dass beide Elternteile sich gleichermaßen in die Erziehung ihrer Kinder einbringen müssen. Dieses Prinzip, das in der UN-Kinderrechtskonvention von 1991 verankert ist, bildete die Grundlage des belgischen Gesetzes vom 13. April 1995 über das elterliche Entscheidungsrecht.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Kinder vorzugsweise im gleichen Maße bei ihrer Mutter und ihrem Vater wohnen dürfen. Grundsätzlich ist eine »Fifty-Fifty-Betreuung« angedacht. Sollte sich diese jedoch nicht verwirklichen lassen, beispielsweise wegen der Berufstätigkeit eines Elternteils, wird eine individuelle Regelung getroffen.

Immer mehr Richter finden sich mit dem Prinzip der gleichmäßigen bzw. abwechselnden Beherbergung der Kinder ab, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die Autorin der Vorlage zieht allerdings den Begriff der gleichmäßigen Beherbergung dem der abwechselnden vor, da es sich stets um eine abwechselnde Unterbringung handelt, wenn das Kind nach einer Ehescheidung eine Zeit lang bei einem Elternteil und dann bei dem anderen untergebracht wird, während die gleichmäßige Unterbringung einen gleich langen Verbleib bei jedem Elternteil voraussetzt.

Heutzutage löst das Fifty-Fifty-Prinzip praktisch keine Unstimmigkeiten auf richterlicher Ebene mehr aus, wenn beide Elternteile einverstanden sind. Dies war bis vor wenigen Jahren keine Selbstverständlichkeit, denn es sind ausreichend Fälle bekannt, in denen Gerichte selbst bei Einwilligung der Eltern die gleichmäßige Unterbringung verweigerten. Die Zustimmung beider Elternteile ist jedoch eine Grundvoraussetzung für diese Form der Beherbergung.

Von Fall zu Fall

Von dem neuen Gesetz sind sowohl verheiratete als auch zusammenwohnende Väter und Mütter betroffen, die sich scheiden lassen oder trennen wollen. In der Praxis war es bislang so, dass jeder Richter seine eigene Meinung über die beste Vorgehensweise hatte. Der Richter, der über das Sorgerecht zu entscheiden hatte, tat dies denn von Fall zu Fall, meist überstürzt und anhand von nur unvollständigen Angaben. Die Folge war eine Anhäufung von gerichtlichen Verfahren. Der Ausgang des Prozesses war nicht abzusehen. Es bestand sehr viel Unsicherheit, was sich negativ auf alle Beteiligten, und vor allem auf die Kinder, auswirkte.
Der vorliegende Gesetzentwurf soll dabei helfen, die negativen Folgen dieser Rechtssprechung zu vermindern und - dies ist besonders wichtig - die Schlichtung zwischen den Elternteilen zu fördern. »Nichts wirkt sich zerstörerischer auf ein Kind aus als ein schmerzhafter Prozess zwischen seinem Vater und seiner Mutter«, betont der Gesetzgeber.

In der Tat ist das Onkelinx-Gesetz der Schlichtung förderlich. Wenn ein Richter nämlich eine mögliche Annäherung der streitenden Parteien erkennt, kann er eine Vertagung des Verfahrens (um höchstens einen Monat) veranlassen, damit die Eltern ausreichend Gelegenheit erhalten, sich über den Schlichtungsprozess zu informieren.
Nicht mehr das Prinzip »Pro Richter ein Modell« soll künftig gelten, sondern die Vorgabe, dass eine gleichmäßige Unterbringung der

Kinder bevorzugt wird. Das bedeutet auch, dass die neue gesetzliche Regelung kein Wundermittel ist und nicht a priori auferlegt wird: Der Richter behält sich das Recht vor, von dem gesetzlich vorgeschlagenen Modell abzuweichen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn ein Elternteil offenkundig kein Interesse für das Kind zeigt. Auch im Falle von Kleinkindern und insbesondere von Säuglingen raten Experten zur Vorsicht bei der Anwendung des Gleichheitsprinzips.

Ein Vater, der das Sorgerecht zu gleichen Teilen erhält, wird nach In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes nicht von der Alimentezahlung befreit. Die Grundlage dafür bleibt der Einkommensunterschied zwischen den früheren Lebenspartnern. Der Beitrag des Vaters wird proportional zur Ausübung des Sorgerechts reduziert, doch wird er nicht von der Verpflichtung der Alimentezahlung entbunden.

Vor und nach der Scheidung
Elterliche Konflikte sind zerstörerisch für Kinder

Die Erfahrungen mit Trennungskindern sind schon in vielen empirischen wissenschaftlichen Untersuchungen beschrieben worden. Von allen Ergebnissen ist am meisten bestätigt worden, dass der wichtigste Faktor, der die positive Entwicklung des Kindes am ehesten fördert, folgender ist: »ein niedriges Niveau elterlicher Konflikte vor und nach der Scheidung« (Kurdek, L.A.: »An Integrative Perspective on Children's Divorce Adjustment«). Anders ausgedrückt: Elterliche Konflikte sind emotionell zerstörerisch für die Kinder.

Die Eltern spielen dabei eine entscheidende Rolle, aber nicht nur sie, auch der Gesetzgeber, die Richter und die Beratungsstellen sind gefordert, wie der diplomierte Kinder- und Familienpsychologe Jan Piet H. de Man, ein anerkannter Scheidungs- und Familienschlichter, festhält. Im Einzeln bedeute dies:
Die Eltern sollen so viel wie möglich angeregt werden, ihre Elternschaft ohne Konflikte zu gestalten, d.h. so viel wie möglich Vereinbarungen zu erarbeiten.

Der Gesetzgeber sollte jeden Streit zwischen den Eltern vor Gericht überflüssig machen, zumindest nicht ankurbeln. Dabei gilt als erstes Grundprinzip: »Über dasjenige, was man selber mitentschieden hat, streitet man sich nicht mehr.« Das bedeutet, dass zu dem »gemeinsamen Sorgerecht«, d.h. zu dem Recht, Entscheidungen über das Kind gemeinsam zu treffen, grundsätzlich Ja gesagt werden sollte.

Für die Praxis der Richter bedeutet dies, dass sie eine Vereinbarung der Eltern immer respektieren müssen. Für den Gesetzgeber heißt dies, dass die »Ausführbarkeit der Vereinbarungen so leicht wie möglich gemacht werden sollte«.
Für die Praxis der Beratungsstellen, Jugendämter usw. bedeutet das Minimieren von elterlichen Konflikten, dass sie den Eltern so viel wie irgend möglich Hilfestellung geben sollten, sich zu einigen und nicht zu streiten, so Jan Pieter H. de Man weiter. Zur Konfliktbewältigung sei die Scheidungsmediation eine sehr geeignete Methode.
Der Psychologe ist der Meinung, dass Richter und Gesetzgeber die Eltern ebenfalls an Schlichter verweisen sollten. Die Eltern sollten zumindest gute Informationen über diese Möglichkeit erhalten und es ausprobieren können.

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  Passentzug und Abschiebehaft!
Geschrieben von: Exilierter - 19-12-2008, 05:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (101)

das einzige mittel uns zu ärgern ist der passentzug bzw. passversagung mit abschiebehaft, wenn der reisepass abläuft.

die varianten sind vielfältig und wenn dir die botschaft diese hiobsbotschaft überbringt, dann sollte man tatsächlich nach deutschland zurück fliegen.

folgende vorgehensweise:
1. rückflug über ein drittland (polen, holland, schweiz)
2. einreise mit zug/bus nach deutschland
3. zur polizei gehen und sich der verhaftung stellen
4. zum sozialamt gehen und alle sozialleistungen in anspruch nehmen
5. anwalt aufsuchen zur klärung
6. neuen reisepass beantragen und bekommen
7. rückflug ins ausland

nur in deutschland hat man einige rechtsmittel, die dir im ausland versagt werden. die schocktherapie ist, dass man auf staatskosten lebt und jedem erzählt, dass die bundesrepublik deutschland es genauso will und sind wir mal ehrlich: wenn die botschaft das sagt, dann ist es eben auch so. keiner will dich haben, keiner versteht dich.

ich war in einer woche 7mal bei der polizei, bei einem staatsanwalt und bei einem rechtspfleger im gericht. pustekuchen!

ich finde diese art erfrischend ehrlich und direkt und es tut auch nicht weh. die polizei schaute nicht schlecht als ich mich mit den worten meldete: "guten tag, ich bin wahrscheinlich ein gesuchter strafttäter und ich stelle mich der verhaftung!" der beamte hatte große augen und schaute in seinem computer nach - nichts drin und fragte dann wieso und ich erzählte die story, die er mir so nicht abnahm. am nächsten tag war ich schon wieder da und da kannte er mich schon. beim 4. mal musste ich versprechen nicht wieder zu kommen und ich wechselte das polizeirevier und der beamte dort, schaute erst gar nicht nach, denn die story sprach sich schon rum, dass ein irrer rumläuft.
die letzte chance ist ein staatsanwalt und der stand kurz vorm ausflippen, dass man ohne festen wohnsitz ist. aber eben auch nichts.

tja, fast alle phasen habe ich erlebt und ich weiss nun nicht, was ich noch so erleben könnte.

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  Offiziell: Haager Kinderschutzübereinkommen. Tatsächlich: Neue Behörde für Unterhalt
Geschrieben von: p__ - 17-12-2008, 15:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

"Besserer Schutz für Kinder bei internationalen Familienrechtskonflikten"

"Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Ratifikation des Haager Kinderschutzübereinkommens und den Entwurf eines Gesetzes, das die dafür erforderlichen Ausführungsbestimmungen enthält, beschlossen."

http://www.bmj.bund.de/enid/0,0/Pressest...mc_id=5614

Allerdings ist daran nicht das Geringste neu. Das Haager Übereinkommen und seine Ratifizierung hat schon ein paar Jahre auf dem Buckel. Die einzige Neuigkeit scheint die Einrichtung sogenannter "Zentrale Behörden" zu sein, in Deutschland im Bundesamt für Justiz angesiedelt. Dabei geht es natürlich nicht im Kinderschutz, sondern das ist der Vorlauf für den europäischen Vollstreckungstitel, um Unterhaltsvollstreckungen überall möglich zu machen. Väter zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden...


Vor einem Jahr: "Die heute vereinbarte Haager Unterhaltskonvention sieht die Einrichtung Zentraler Behörden vor, die Kinder beim Einfordern ihres Unterhalts unterstützen werden." http://www.bmj.bund.de/enid/0,0/Pressest...mc_id=4830

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  Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte
Geschrieben von: lordsofmidnight - 16-12-2008, 23:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Die Abwanderung von Fachkräften ins Ausland oder in einige wenige Zentren Westdeutschlands scheint unaufhörlich weiterzugehen.

Der Spiegel dazu:

Es ist eine Studie, die zum Handeln mahnt: Laut einer Langzeitprognose des Hamburgischen Weltwirtschaftinstituts (HWWI) und der Beratergesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) droht vielen deutschen Regionen der Verlust hochqualifizierter Arbeitskräfte.
In der Folge dürften nach Meinung der Forscher in ganzen Landstrichen die Arbeitslosigkeit steigen. Denn nur Regionen mit hochqualifizierten Arbeitskräften hätten langfristig das Potential, mehr Erwerbstätige zu binden. Firmen gründen neue Standorte vor allem an Orten, an denen besonders viele Hochqualifizierte verfügbar sind.


http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,596766,00.html

Das Magazin "Cicero":

"Alle 4 Minuten verläßt ein Deutscher sein Land. Es sind die Besten und Jüngsten, die genug haben und gehen. Im Gegensatz zu den Auswanderungswellen des 19. Jahrhunderts verlassen nicht etwa Analphabethen, Bauern und verzweifelte Arbeiter das Land. Wir erleben keine Elendsflucht, sondern einen Exodus des gebildeten Mittelstands. Das Durchschnittsalter unserer Auswanderer beträgt 32 Jahre, es sind junge Ärzte und Ingenieure, Wissenschaftler und Facharbeiter, Handwerker, Techniker und ehrgeizige Dienstleister. Nach Angaben der OECD verliert derzeit kein anderer Staat so viele Akademiker"
...
Während unser Sozialstaat Hunderttausende Unqualifizierer aus den Randzonen Europas anzieht, fühlen sich die Vertreter des Leistungsmittelstands hierzulande immer fremder. Der Handwerksmeister, der in Australien nicht vom Bürokratenstaat bedrängt wird, der Arzt, der in Norwegen nicht zum Medizinbeamten degradiert wird, der Wissenschaftler der in den USA bessere Forschungsbedingungen hat, die Hotelfachfrau, die in der Schweiz das Doppelte verdient und dabei auch noch weniger Steuern zahlt, der Bauingenieur, der in China sein Können vergoldet bekommt - die Motive wechseln. Aber eines eint sie alle: Anderswo geht es ihnen besser als daheim.
Das ist für die Deutschen, die sich jahrzehntelang als die Wirtschaftswunder-Klassenbesten gefühlt haben, eine schockierende Erfahrung. Auf einmal arbeiten sie als Gastarbeiter in fremden Ländern, und wenn die Wirtschaftselite der Welt sich in Davos trifft, dann sind die Hotelkellner die Deutschen. Die Überlegensgewißheit, die jeden Urlaub im Süden zu einem Selbstbestätigungs-Event gemacht hat, ist verschwunden. Wenn die Autobahnen in Andalusien inzwischen besser sind als im Ruhrgebiet, unsere Schulen neben denen in Skandinavien wie Baracken aussehen, wenn ein deutscher Krankenhausarzt nur noch so viel verdient wie ein Pförtner in Dubai, wenn eine Facharbeiterfamilie so hohe Steuern und Sozialabgaben zahlt, daß ihnen weniger übrig bleibt als einem Koch in Zürich, dann gehen sie eben. Immer mehr Menschen merken, dass ihnen Deutschland immer weniger bietet.


http://www.cicero.de/259.php?kol_id=10532

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  [split] Von Vaterschaft zu Pleiteschaft
Geschrieben von: Armeunten - 08-12-2008, 16:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (121)

Ja das war alles schon mies bis jetzt,
Ich habe mein Sorgerecht verloren weil ich in den wirrungen der Selbständigkeit/am Anfang hat sich ales überschlagen und ich wahr nach 3 Monaten nicht mehr KV versichert, das Gesetz hatte sich gerade gegen mich gewendet weil der Barunterhaltspflichtige auch die Kinder mit versichern musste, hatte schlicht alles nicht mehr unter Kontrolle mit den Zahlungen, bin angeschrieben worden das ich raus bin und die Kinder wahren beim Doc und mussten alles in bar bezahlen.
Das war es.
Ich bin vom Gericht mit der Auflage weggeschickt worden den entstandenen Schaden zu begleichen und sofort mindestens 5
Versuche zu Starten in eine neue KV zu kommenegal wie, was eigentlich schon ein Rechtsbruch ist ansich für mein Verständniss,
weil du in keine gesetzliche mehr reinkommst und so schon tricksen musst.Natürlich habe ich den Schaden beglichen--und eine KV habe ich auch,aber frag nicht wie.Ich habe eine ganze weile den Kontakt gehalten zu den Kindern, bin aber mit ständiger Umgangsverweigerung beackert worden.Der Alten habe ich gesagt zum schluss..keine Kinder -kein Unterhalt mehr für die Kinder.Hat aber nicht lange gedauert, GV.Bis heute Quäle ich mich herum,bin selbständig und am unteren Rand der Kapitalismusnummer anzusiedeln, ein Unternehmen was ich aufgebaut habe weil es eine längere Startzeit hat---es basiert auf grossem Vertrauen und jetzt wo es einigermassen ein geregeltes Einkommen inkl. dem Vergleich für die Kinder h ergibt muss ich wahrscheinlich demnächst aufgeben.
Eine one man Show die lebt, Steuern zahlt wie 80% der kleinen Unternehmen in D.Beim Aufbau hat der Staat sich rausgehalten , und jetzt kommt er und macht platt.
Meine Kinder sehe ich nun wieder regelmässig mehr oder minder ,durch eine Intervention beim Jugendamt.
Der Tante habe ich gesagt was ich möchte,was ich die ganze zeit nicht bekommen habe und dann ging es los.
Ein Termin mit der Mutter und den Kindern, Sohnemann hat erst mal abgesagt,Tochter wahr da,grosse heule für die kleine, und Papa ich vermiss dich auch.Da hatte die Alte verloren.
Zu deinem letzten Satz: Der Kontakt wird gepflegt von mir und meiner Lebensgefährtin und wird schon jetzt intensiviert, weil der Filius ja nächstes Jahr eine vernünftige Enscheidung braucht für das weitere Leben .
Um den Rest hinzuwerfen und der Alten den Finger zu zeigen bedarf es noch ein paar tage und weiterer Infos
Gruss Armeunten
P.S. Der Richter ist mir ein besonderes anliegen inkl. dem Ra der Gegenseite
Der Spruch ist so sinngemäss .. man kan sich garnicht vorstellen das einer mit den krankheiten noch gerne 50-60 stunden die woche Arbeitet.
Lasst mal hören Gemeinde


Und noch anzufügen das naturgemäss fiktiv alles festgelegt wird

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  Privatinsolvenz bei Unterhaltsschulden
Geschrieben von: Skippie - 08-12-2008, 14:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo wer kennt sich denn aus ?? wenn man in die Privatinsolvenz geht was geschieht dann mit den über Jahre aufgelaufenen Unterhaltsschulden ??? Jemand Erfahrung gemacht ??

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  Situation in Norwegen
Geschrieben von: p__ - 26-11-2008, 18:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (32)

Mal wieder ein Blick über die Grenzen, diesmal Norwegen. Aufgrund der vielen deutschen Familienrechts-Sonderwege verliert man sonst leicht das Gefühl dafür, was andernorts normal ist. In Norwegen wurde vieles sehr konkret und explizit ins Gesetz geschrieben, was bei uns Gerichte nach Belieben interpretieren.

  • Null Betreuungsunterhalt für nichteheliche Mütter. Die deutschen Regelungen rufen völligen Unglauben bei Norwegern hervor.
  • Das "gewöhnliche" Umgangsrecht ist per Gesetz (!) ganz konkret geregelt: Jede Woche einen Nachmittag plus alle 2 Wochen ein ganzes Wochenende, 2 Wochen im Sommer, Weihnachten oder Ostern, sowie eine gesetzliche Verpflichtung, bei Änderungen rechtzeitig Bescheid zu geben.
  • Alle Fahrtkosten werden zwischen den Eltern geteilt.
  • Die Kinder haben das Recht, grundsätzlich mitzuwirken. Ab 7 Jahren Kindesalter ist das Vorschrift. Ab 12 Jahren hat der Kindeswille ausdrücklich grosses Gewicht.
  • Eltern mit Kindern unter 16 Jahren müssen vor einer Eheaufhebung und jedem Verfahren zum Sorge- oder Umgangsrecht eine Schlichtung machen und haben darüber ein Attest vorzulegen. Persönliche Anwesenheit ist vorgeschrieben, man kann keinen Anwalt hinschicken. Mindestdauer Schlichtung: Drei Stunden.
  • Weitere Schlichtungen, wenn das ein Richter für nötig hält.
  • Das Gericht kann ein Zwangsgeld festsetzen, das jedesmal verwirkt ist, wenn das Umgangsrecht nicht eingehalten wurde - ohne weitere Entscheidung.
  • Ehen können vom Fylkesmann oder dem Gericht aufgehoben werden. Es ist eine Aufhebung, keine Scheidung. Danach sind beide "ledig", nicht "geschieden". Kein Anwaltszwang, keine Gebühren beim Fylkesmann.
  • Unterhalt für Kinder grundsätzlich nur bis zur Volljährigkeit.
  • Kindesunterhalt wird dort versteuert, wo er landet - beim Berechtigten, nicht beim Pflichtigen.
  • Berücksichtigung beider Elterneinkommen beim Kindesunterhalt.
  • Natürlich gemeinsames Sorgerecht, egal ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Recht auf Erziehungsurlaub auch für nichtverheiratete Väter.
  • Für Unterhalt an den Ehepartner gilt teilweise das Schuldprinzip. Kein Unterhalt an Ehebrecher. Ansonsten maximale Unterhaltsdauer: 1 Jahr.

Quellen
- Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Teil XIII, Stand: 30.9.2004, S. 72 ff.
- Deutsche Botschaft Oslo http://www.oslo.diplo.de
- Kontakte zu Norwegern
- Informationen norwegischer Trennungshilfen wie http://www.regjeringen.no/upload/kilde/b..._-2005.pdf und der Fylkesmannen http://www.fylkesmannen.no

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  Unterhaltspflichtverletzung
Geschrieben von: Skippie - 06-11-2008, 20:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (43)

Hallo Ihr lieben,

also mal folgendes angenommen: man hat 2 Kinder von 2 Frauen die von unterschiedlichen Jugendämtern/Anwältinnen betreut werden.
Frage: Ist es möglich, dass Frau 1 Anzeige §170 erstattet es zum Urteil x kommt, dann Frau 2 auch Anzeige erstattet und wieder verurteilung ? Dann kann es ja passieren wenn immer Haftstrafe rauskommt das man 20 Jahre einsitzt !!! Was denkt Ihr???
Bitte keine spekulationen !!!Danke

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  Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit
Geschrieben von: lordsofmidnight - 26-10-2008, 14:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (86)

Brüssel. Ex-Partner und Kinder sollen Unterhaltsansprüche auch im Ausland künftig leichter durchsetzen können. Die EU-Justizminister beschließen deshalb eine neue EU-Verordnung.

Über die Grenze fliehen und seinen Ex-Partner und Kinder ohne Geld sitzen lassen – das wird künftig schwerer. Gestern beschlossen die Justizminister in Luxemburg eine EU-Verordnung, die es Geschiedenen und Kindern erleichtern soll, ihre Ansprüche auch im Ausland durchzusetzen. „Unterhaltsschuldner sollen sich innerhalb Europas nicht länger hinter Grenzen verstecken können“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD)


http://www.derwesten.de/nachrichten/poli...etail.html

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