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Situation in der Schweiz
#1
In der Schweiz bewegt sich was beim Thema Sorgerecht. Väterrechts-Schlußlichter sind dann künftig Deutschland und Österreich.

http://www.20min.ch/news/schweiz/story/M...r-13487716
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#2
Langer Artikel dazu: http://bazonline.ch/schweiz/standard/Bea...y/27358616
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#3
Da wird doch wieder mal die Verlogenheit in den Amtsstuben deutlich. Die Eltern werden dringend angemahnt, die Eltern- und die Paarebenen auseinander zu halten. Die Behörden, der Gesetzgeber und die Justiz erlauben sich aber eine bunte Durchmischung: Dem Vater eines nichtehelichen Kindes von vornherein das Sorgerecht zu geben wird als Gleichsetzung des sog. Konkubinats mit der Ehe angesehen.
Der grundsätzliche Entzug der elterlichen Sorge für den nichtehelichen Vater gerät zur Strafe für dessen Eheabstinenz. Die aber ist nicht nur vom Vater getragen sondern auch von der Mutter, die ihrerseits erhebliche Privilegien für dieselbe Entscheidung einheimst.
Das ist nicht die Gleichheit, die ich meinte... Schön, dass sich die Schweizer an das Thema heranmachen.
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#4
Das schweizer Recht tickt anders wie das deutsche und nicht unbedingt immer schlechter. Es gibt auch Vorteile: Wenn zwei unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht eingehen, dann bleibt das auch bei einer Trennung so. Bei Verheirateten wird es bei Trennung einem entzogen, natürlich meist dem Vater. Nichtsorgeberechtigte haben jedoch wesentlich mehr Rechte wie in Deutschland, so bekommen sie z.B. von den Lehrern Auskunft über das Kind.

Hier noch die schweizer Gegenseite mit ihrem Positionspapier gegen gemeinsame Sorge: http://kinderschutz.ch/cms/de/node/37
Ähnelt alles verdächtig dem vamv, bis hin zum Stil der Fotos und der Argumentation. Trotzdem - es ist ein deutliches Rückzugsgefecht, das merkt man.
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#5
Das Thema wird dort ja wirklich heiß diskutiert:
http://www.tagesanzeiger.ch/meinungen/do...y/31991715

So eine große Diskussion wünscht man sich auch in Deutschland.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#6
Zum Thema Schweiz, verweise ich mal auf diese Seite:
http://www.vev.ch/

und für Männer auf diese:
http://www.igm.ch/

Persönlich kann ich sagen, dass die Behörden hier gegenüber Kindern und Vätern völlig rücksichtlos sind. Das wird solange gelogen und Recht gebeugt, bis Ruhe im Schacht ist. In meiner ersten Trennungsverhandlung hat die Richterin schriftliche und eindeutige Beweise mit dem Kommentar "wir können das alles nicht beurteilen" beiseite gewischt.

V-Man
(Lieber aufrichtig untergehen als gekrümmt durchs Leben vegetieren)
https://t.me/GenderFukc
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#7
Noch eine sehr schöne Seite eines Betroffenen ist diese:
http://www.trennung-scheidung-kinder.ch/4599.html
https://t.me/GenderFukc
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#8
Schon komisch, dass die deutschsprachigen Länder in ihrer einzigartigen familienrechtlichen Rückständigkeit so vereint sind.
Auch wenn es in der Schweiz zumindest mal ne vorsichtige Bewegung in die richtige Richtung gibt.

Hat jemand dafür ne Erklärung?
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#9
Die Rechtstraditionen sind einfach ähnlich und wahrscheinlich auch die Sicht auf die Familie. Da man ja die Sprache teilt, versteht man besonders gut, was der Nachbar treibt und lässt sich davon mittreiben.
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#10
Es tut sich was. Nein, natürlich nicht in Deutschland, aber in der Schweiz. Dort soll nun die gemeinsame elterliche Sorge zur Regel werden. Begründet wird dies mit dem Kindeswohl. Umgangsverweigerung soll strafbar werden.

Das gemeinsame Sorgerecht könne in seiner heutigen Form nur beschränkt Abhilfe schaffen. Da es von einem gemeinsamen Antrag der Eltern abhänge, missbrauche ein Ehegatte nicht selten seine Zustimmung, um anderweitige Vorteile zu erlangen.


http://www.news.admin.ch/dokumentation/0...g-id=25077
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#11
Es geht auch in verkürzter Form durch die schweizer Presse: http://www.bielertagblatt.ch/News/Schwei...ancContent

Alles in allem ein überfälliger Erfolg für die schweizer Kinder. Wermutstropfen sind, dass etwas dem deutschen §1671 BGB Ähnliches bestehen bleibt.
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#12
Bis jetzt schweigt die deutsche Presselandschaft beharrlich. Bei Google-News keine einzige Meldung einer deutschen Zeitung darüber.
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#13
In der Schweiz gehts durch sämtliche Blätter und Newsportale. Eine komplette Seite bei Google News.
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#14
Hier haben sie auch eine Gegenstimme an den Artikel angehängt: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/stan...y/27363384

"«Patriarchale Vorzugsbehandlung»

Solche Aussagen bringen Anita Thanei in Harnisch. Die Scheidungsanwältin und SP-Nationalrätin sieht in den geplanten Gesetzesänderung überhaupt eine patriarchale Vorzugsbehandlung. «Sobald sich Männer diskriminiert fühlen, wird das Gesetz geändert», sagt Thanei. «Bei Frauen geht das sehr viel langsamer.»

Ganz so flugs sind die gestern präsentierte Änderungen allerdings auch wieder nicht gekommen: Das Bundesamt für Justiz ist damit über drei Jahre schwanger gegangen. Die Revision geht auf einen Vorstoss von CVP-Nationalrat Reto Wehrli zurück, den das Parlament im Herbst 2005 an den Bundesrat überwiesen hat. Opposition erwuchs damals lediglich aus den Reihen der SP; umso heftiger setzten sich namentlich die Genossinnen zur Wehr. Wie fundamental die SP-Opposition heuer sein wird, ist offen. Auffallend jedenfalls ist: Die Wortführerin in der Ratsdebatte von 2005, SP-Vizepräsidentin Jacqueline Fehr, wollte sich zu den bundesrätlichen Vorschlägen gestern noch nicht äussern."


Jungejunge, die ewiggestrigen Damen sind ganz schön in der Defensive. Interessant finde ich auch: "Und was ist mit den Vätern, die ihre Sorgepflicht nicht wahrnehmen, den Sprössling nicht besuchen? Laut Felix Schöbi kann gegen solche Nachlässigkeit schon nach geltendem Recht vorgegangen werden, mit dem Entzug des Sorgerechts sowie der Verpflichtung zu höheren Alimentenzahlungen."

Die Kommentare sind auch gut.
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#15
Hat eigentlich jemand den aktuellen Gesetzesvorschlag für die Revision des ZGB mal im Original gefunden? Ist ja angeblich veröffentlicht. Ich finde immer nur die alte Version von 2007, die mittlerweile einige Änderungen erfahren hat.
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#16
@p,

guckst du hier:
http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/do...1-281.html
Hier noch ein TV-Beitrag, auch mit Frau Thanei:

http://www.sf.tv/sf1/10vor10/index.php
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#17
Vielen Dank! Die Regelung zur gemeinsamen Sorge sind tatsächlich identisch, egal ob verheiratet oder nicht. Der Vater muss nur eine Vaterschaftsanerkennung abgeben, dass hat er die gemeinsame Sorge. Ein paar Sachen, die mir aufgefallen sind:

- Die Mutter hat die Alleinsorge, wenn der Vater erst rechtlicher Vater wird aufgrund eines Vaterschaftsurteils. Anders konstruierte Begrenzungen mit derselben Absicht dahinter gibts in anderen Ländern, um Väter ohne Interesse am Kind zurückzustellen. Die schweizer Regelung ist nicht besonders geistreich, aber na gut. Das wird dazu führen, dass Männer voreilig Vaterschaftsanerkennungen abgeben um damit in der gemeinsamen Sorge zu sein und dann, nach einem negativen Vaterschaftstest wieder anfechten müssen.

- "Die Eltern verständigen sich auf ihre Anteile an der Betreuung und den Unterhalt des Kindes." Auch das ein allgemeiner Trend in Europa, die Eltern sollen Vereinbarungen vorlegen. Wichtig ist dabei vor allem, wie sehr aussergerichtliche Einigungsmechanismen forciert werden, ansonsten bleibt das ein Leerparagraph.

- Viele Regelungen sprechen die Auflösung der gemeinsamen Sorge an entsprechend dem deutschen §1671 BGB. Da wird die schweizer Rechtspraxis die Ausgestaltung übernehmen, kann so und so laufen. Ich sehe es kritisch.

- unerwartet klar und an Deutlichkeit nichts vermissend lassend die Regelung zur Umgangsverweigerung: "wer sich weigert, eine minderjährige Person dem Inhaber eines Besuchsrechts zu übergeben, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.". Das steht im Strafgesetzbuch, wohlgemerkt! Nicht wie in Deutschland wachsweiche Zwangs, oder wie geplant Ordnungsgelddrohungen in den Regelungen zur "Freiwilligen Gerichtsbarkeit".

- die Regelungen bezüglich Tod eines Elternteils, der Umfang des Sorgerechts liegen ähnlich wie in Deutschland.

Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung, manchmal ein Riesenschritt, der die Schweiz auf international übliche Standards hebt. Im Detail wurden freilich einige weniger schöne Kompromisse eingegangen. Auf die tatsächliche Ausgestaltung der neuen Regelungen bin ich sehr gespannt.
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#18
(28-01-2009, 21:43)p schrieb: In der Schweiz gehts durch sämtliche Blätter und Newsportale. Eine komplette Seite bei Google News.

Auch einen Tag nach der Meldung herrscht Schweigen im deutschen Blätterwald. Nur ein einziges Mini-Medienorgan hat wenigstens die Agenturmeldung abgedruckt.
http://www.epochtimes.de/articles/2009/0...99716.html
Ansonsten nichts, keine Artikel, keine Kommentare, nicht einmal in grenznahen Südwest-Zeitungen. Dafür sogar die NZZ aus Zürich. Dort ist zu lesen:

Gespalten ist insbesondere die Linke: Kritisiert wird, dass die gemeinsame elterliche Sorge nicht die Realität widerspiegle, da die Väter noch immer zu wenig Verantwortung für ihre Kinder übernähmen. In einer Umfrage zeigte sich auch ein grosser Teil von Richtern und Anwälten mit der heutigen Regelung zufrieden.

http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/va...16951.html
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#19
Aufgrund der Schweizer Änderungen beim Sorgerecht will die FPÖ in Österreich nun aktiv werden:

"Die FPÖ fordert seit Langem die verpflichtende gemeinsame Obsorge.
Durch die positive Entwicklung in dieser Frage in der Schweiz werden
wir in unserem Streben nach einem gedeihlichen Ausgleich zwischen
getrennt lebenden Eltern bestärkt. Wir werden in der nächsten
Nationalratssitzung einen weiteren Antrag zur gemeinsamen Obsorge
einbringen und in der Begründung breit aus den treffenden Aussagen
des Schweizer Justizministeriums zitieren", kündigt Hofer an.


http://www.ots.at/presseaussendung.php?s...ch=politik
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#20
In Österreich scheints noch sehr auf Krieg gebürstet zu sein. Immerhin mal eine Partei....leider in der Opposition und mit dem unschönen Etikett "Rechtspopulisten" niedergemacht. In Deutschland haben die Grünen das Thema immerhin mal von ferne her angesprochen, seither Stille.

Die Mitte, die Masse fehlen. Das haben sie in der Schweiz. Und in Deutschland mauert man sich völlig ein, das ist noch eine Stufe weiter hinten. Das "brüllend laute" Schweigen aller Medien zur schweizer Reform spricht Bände. Selbst der vafk bringt nichts bis auf die nackte Meldung. Ich habe im SPIEGEL-Forum in einem inhaltlich passenden Thread was dazu erwähnt - wurde zensiert, das Posting ist nie erschienen. Ein Posting von jemand anderem mit dieser Information ist nach einer halben Stunde wieder verschwunden. Ich werde jedenfalls in den nächsten Wochen in Kommentare die schweizer Reform immer wieder hervorholen.
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#21
Auf leichte Kritik eines Schweizer Professors an der neuen Regelung wird sofort mit gegenteiligen Kommentaren geantwortet. :-)

http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/stan...y/12493155
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#22
Das ist alles Trompetengetöse ohne etwas dahinter. Wenn man sich hier mit einem Juristen unterhält gilt ganz einfach, dass das Kind bei der Mutter bleibt, wenn die nicht will - basta. Und für den Vater in der Schweiz irgendein Recht durchzusetzen, ist so ähnlich, wie als Jude im dritten Reich Recht zu bekommen. Da ist nichts zu machen. Die verdrehen Aussagen in Urteilen, beugen Recht und beeinfkussen Anwälte, die einem dann auf wundersame Weise plötzlich wichtige Informationen nicht mehr zukommen lassen. Das ist hier ein einziger Sumpf. Das sind kriminelle unter dem Deckmantel der Rechtstaatlichkeit.
https://t.me/GenderFukc
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#23
Hier einige Informationen zum fiktiven Einkommen in Österreich. Dort scheint es etwas weniger streng gehandhabt zu werden:
http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefau...cob=399487
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#24
Das ist eher theoretisch geschildert. In der Praxis siehts dort ähnlich übel aus. Mal eine Nuance besser, mal schlechter. Der juristische Begriff in Österreich lautet "Anspannung". Wie ein Pferd, angespannt wird, um Baumstämme aus dem Wald zu ziehen. Besonders hart und weitgehend sind in Österreich Pfändungen.

Deutschland, Österreich, Schweiz schenken sich nichts in Familienrechtsfragen. Das kalte Herz Europas.
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#25
Naja, in der Schweiz ändert sich ja gerade was. Gut möglich daß auch die Liechtensteiner dann diese Regelungen zum Sorgerecht übernehmen. In Österreich gibt´s immerhin eine Gesetzesinitiativ (die abzusehenderweise scheitern wird) in Deutschland langt´s nicht einmal dazu.
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