11-12-2014, 19:16
Höherer Unterhaltssatz gilt ab dem 01. des Monats in dem der entsprechende Geburtstag ist, also bei dir Januar.
Und die Aussage mit dem 18.ten Geburtstag gilt nur insoweit, als dass dein Titel befristet ist.
Ist der Titel nicht befristet musst du erst mal voll weiter zahlen und zur Herausgabe des Titels auffordern, bzw. auf Änderung.
Und die Aussage mit dem 18.ten Geburtstag gilt nur insoweit, als dass dein Titel befristet ist.
Ist der Titel nicht befristet musst du erst mal voll weiter zahlen und zur Herausgabe des Titels auffordern, bzw. auf Änderung.