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Für Kinder die vor 1992 geboren wurden
#3
(08-08-2014, 20:34)blue schrieb:
(08-08-2014, 20:15)Camper1955 schrieb: Daher stimmt der Versorgungsausgleich nicht mehr, wenn die Ehe vor 01.07.2014 geschieden wurde.
Wichtiger Nebensatz:
"und bei denen in der Ehe Kinder vor 1992 geboren worden sind"
Exclamation

Trifft auf mich und unsere 3 Kiddis voll zu.

gesch. 1995

Kinder geboren 1984, 1987 und 1991

Werde wohl wieder das Familiengericht beschäftigen müssen.

Sollte Anwaltspflicht bestehen, dann wird ihn das freuen.

Das sind immerhin 171 €, die mir mehr an Rente zustehen.

So die Rechnung im Beck-Blog hier

http://blog.beck.de/2014/08/04/wollen-si...ude-machen

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Für Kinder die vor 1992 geboren wurden - von blue - 08-08-2014, 20:34
RE: Für Kinder die vor 1992 geboren wurden - von Camper1955 - 10-08-2014, 03:21

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