Erhalten Mütter jetzt eine höhere Rente
Daher stimmt der Versorgungsausgleich nicht mehr, wenn die Ehe vor 01.07.2014 geschieden wurde.
Der Vater hat das Recht, beim Familiengericht eine Abänderung des Versorgungsausgleiches zu beantragen.
http://blog.beck.de/2014/08/06/wollen-si...ude-machen
lg
Robert
(08-08-2014, 20:15)Camper1955 schrieb: [ -> ]Daher stimmt der Versorgungsausgleich nicht mehr, wenn die Ehe vor 01.07.2014 geschieden wurde.
Wichtiger Nebensatz:
"und bei denen in der Ehe Kinder vor 1992 geboren worden sind"
(08-08-2014, 20:34)blue schrieb: [ -> ] (08-08-2014, 20:15)Camper1955 schrieb: [ -> ]Daher stimmt der Versorgungsausgleich nicht mehr, wenn die Ehe vor 01.07.2014 geschieden wurde.
Wichtiger Nebensatz:
"und bei denen in der Ehe Kinder vor 1992 geboren worden sind"
Trifft auf mich und unsere 3 Kiddis voll zu.
gesch. 1995
Kinder geboren 1984, 1987 und 1991
Werde wohl wieder das Familiengericht beschäftigen müssen.
Sollte Anwaltspflicht bestehen, dann wird ihn das freuen.
Das sind immerhin 171 €, die mir mehr an Rente zustehen.
So die Rechnung im Beck-Blog hier
http://blog.beck.de/2014/08/04/wollen-si...ude-machen
lg
Robert
Das Thema war hier schon mal vor einiger Zeit von mir eingestellt.
Wer den Versorgungsausgleich deshalb neu aufrollen will, muß aber höllisch aufpassen, daß er am Ende nicht draufzahlt.
Denn das Rentenrecht hat sich 2009 massiv geändert und da wird dann alles geteilt:
Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Betriebsrenten, Riesterrenten ecpp.
Dagegen war das alte Scheidungsrecht noch Gold wert.
Zudem kann der Antrag bei der DRV frühestens ein halbes Jahr bevor man in Rente geht gestellt werden.
(10-08-2014, 11:11)neuleben schrieb: [ -> ]Zudem kann der Antrag bei der DRV frühestens ein halbes Jahr bevor man in Rente geht gestellt werden.
Ich bin EM-Rentner.
Und Verwertbares, was man noch mit in den Versorgungsausgleich aufnehmen könnte? Das ich nicht lache.