09-07-2014, 09:03
(08-07-2014, 21:10)p schrieb: Die Schulpflichtdiskussion ist witzlos. Das ist eine andere Sache, die nichts mit dem Unterhaltsanspruch zu tun hat.
Natürlich hat es das. Wenn er schulpflichtig ist, hat er auch einen Anspruch auf Unterhalt. Außerdem besteht dann gar nicht die Möglichkeit ein Jahr lang nichts zu tun.
(08-07-2014, 21:10)p schrieb: Zudem sind Pauschalaussagen noch witzloser, denn Schulpflicht ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, die Bildungshoheit liegt seit Staatsgründung vor ~65 Jahren bei den Ländern.
So weit waren wir schon.