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fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten
#19
(08-07-2014, 19:00)mimamause schrieb: Läuft ja dann auf rausschmeissen raus?
Ich mein, ich würde das nicht tun (also ihn nicht mehr verpflegen oder gar rausschmeissen) und KV würde sicherlich weiterzahlen (naja, auch nicht jahrelang)
Wie soll man das in der Praxis handhaben?
Hat zwar jetzt nicht so viel mit der Rechtslage zu tun, aber die Mutter meiner ältesten Tochter hat die Jüngere, damals 16, glaube ich, auch an die Luft gesetzt, bzw. ihrem Vater vor die Tür gekippt.

Sie hat wohl in der Zeit ein bisschen viel Sch. gebaut.

Kann ich nicht beurteilen, kenne sie aus der Zeit nicht und davor war sie immer sehr angenehm aber meine Tochter, damals 18 hat mir das bestätigt, dass L. im Moment etwas kompliziert sei.
Natürlich ist es immer etwas heikel, sein eigenes Kind raus zu werfen und bei Minderjährigen ist es auch schlicht verboten aber verkehrt finde ich es nicht. Zumindest Volljährige sind so etwas wie ein Gast im eigenen Haus und Gäste kann man auch raus werfen, wenn sie sich nicht benehmen.
Die Vorstufe davon ist sicherlich die Einstellung der Versorgung mit sauberer Wäsche, sauberem Zimmer, Geld und letztlich Nahrung, wenn Kind nicht bereit ist, auch nur das Geringste zum eigenen Leben und dem anderen beizutragen. Auch meine Älteste selbst, eigentlich recht gut geraten, hat es verbaselt sich rechtzeitig um eine Ausbildung nach dem Abi zu bemühen und dann auch noch verbaselt, etwas anderes sinnvolles zu tun, wie z.B. einen Auslandsaufenthalt oder FSJ zu organisieren.

Ich habe ihr dann gesagt, dass ich das schade finde, dass aber ihre Sache sei, ich ihr nur bis zu Ihrer Ausbildung keinen Unterhalt mehr bezahlen werde, da sie ja nun genug Zeit hat, eigenes Geld in einer Frittenbraterei zu verdienen. Das hat sie dann auch gemacht.

Quintessenz: Man muss den "Kindern" in diesem Alter gar keine Vorschriften machen, sondern sie nur die Konsequenzen spüren lassen.
Das Verhältnis von Mutter und der Jüngeren hat sich übrigens wieder gebessert und sie besuchen sich oft. Wieder eingezogen ist sie nicht mehr.

Wie lange ist deiner denn noch 17?
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RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - von the notorious iglu - 08-07-2014, 16:27
RE: fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten - von the notorious iglu - 08-07-2014, 17:25
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