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Ostbiografie als Begründung für Kindesentzug
#11
@Dzombo
So ist es.
Eine Kleinigkeit zur Formulierung habe ich noch zu bemeckern. Lass das mit den "Anwältinnen und Anwälten" sein! "Anwälte" mit dem grammatikalischen Genus Maskulinum steht für biologisch männliche, biologisch weibliche und andere (juristische Personen, Automaten, Außerirdische, Transen) Anwälte. Die Bandwurmsätze machen das Sprechen und Schreiben kompliziert bis unverständlich. Ausführliches dazu von Brühlmeier. Wenn es wichtig ist, dass der Anwalt eine Frau ist, dann, und nur dann, schreib "weiblicher Anwalt" oder "Anwältin", was dafür ein Sonderbegriff ist. Es gibt für "männlicher Anwalt" keinen Sonderbegriff, und es gibt praktisch niemanden, der sich darüber beschwert.
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RE: Ostbiografie als Begründung für Kindesentzug - von Das Nerdliche Orakel - 23-06-2014, 18:24

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