(12-06-2014, 22:59)TONO schrieb: Möchtest du eine Kopie der Schulbescheinigung. Er ist jetzt in der 12, also nur noch Klasse 13.
Freibeträge gelten nicht mehr wenn Kinder 18 werden.
Kindergeld wird so lange er in der Schule ist weiter gezahlt, ist mit Ihm geklärt das ich es einbehalte da er hier noch wohnt
Das beide Unterhaltpflichtig sind ist richtig , es werden die Gehälter verglichen , und davon wird ein mittel Wert errechnet.
aber das Jugendamt ist weiter zuständig, nur ist er bei den Gesprächen anwesend.
das Sparbuch fast 1200,- von deinen Großeltern zur Geburt, wird Anteilig für ein Führerschein und ein Auto verwendet, falls du die Anmeldung dort Kopiert willst sag bescheid.
Er hat kein Erbe, denn bei meiner Mutter ging es an den Ehemann, sie war nie geschieden.
also er hat keine Guthaben.
Alles nett mütterfreundlich verzerrt.
Schulbescheinigung nur auf Anforderung? Nein: Unterhalt nur nach Vorlage der Bescheinigung!
Selbstbehalt gibt es durchaus noch!
Bei den Gesprächen darf er dabei sein? Nein: Das Jugendamt ist dabei, wenn er es möchte.
Wenn sie weiß, dass ihre Gehaltsbescheinigung benötigt wird, hat sie sie mitgeschickt?
Mit der Verwendung des Sparbuches kann man einverstanden sein, muss es aber nicht. Wenn er es sich nicht anders leisten kann, braucht er das Geld halt zum Leben. Aber sehr geschickt, die Verwendung schon mal so vorzugeben. Ich persönlich würde ihn allerdings seinen FS machen lassen, wenn nichts anderes dagegen spricht.
Wenn die Mutter stirbt, sind die lebenden Kinder zu 50 % Erben. Zu 50 % der Ehemann - es sei denn, dass ein anders lautendes Testament vorlag. Sie hat also Kohle, will es nur nicht so in den Vordergrund stellen.
Die mail klingt im ersten Moment viel vernünftiger als sie ist...
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka