19-05-2014, 10:40
Wir haben uns entschieden, den Wochenendtrip mitsamt dem Termin abzusagen und uns an den Umgangsbeschluss zu halten. Das ist wohl in der gebenen Situation besser, zumal ein paar Tage nach dem in Rede stehenden WE ein Ahörungstermin im Ordnungsmittelverfahren stattfindet.
Dazu habe ich noch eine Frage:
Der gegnerische Anwalt hat auf meinen Antrag auf Ordnungsmittel hin ein Vermittlungsverfahren vorgeschlagen, und die Richterin ist darauf eingegangen. Der Termin findet zusammen mit dem Termin in der Hauptsache statt. In der Ladung steht, wenn eine der Parteien nicht erscheint, gilt das Vermittlungsverfahren als gescheitert. Ich will keine Vermittlung, die Alte soll zahlen. Soll ich zu dem Termin erscheinen und einfach angeben, dass ich nur in der Hauptsache anwesend bin, oder wie?
Dazu habe ich noch eine Frage:
Der gegnerische Anwalt hat auf meinen Antrag auf Ordnungsmittel hin ein Vermittlungsverfahren vorgeschlagen, und die Richterin ist darauf eingegangen. Der Termin findet zusammen mit dem Termin in der Hauptsache statt. In der Ladung steht, wenn eine der Parteien nicht erscheint, gilt das Vermittlungsverfahren als gescheitert. Ich will keine Vermittlung, die Alte soll zahlen. Soll ich zu dem Termin erscheinen und einfach angeben, dass ich nur in der Hauptsache anwesend bin, oder wie?